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Mit dem Thema Mindestlohn beschäftigt sich der Deutsche Bundestag am Freitag, 20. Januar 2012, ab 10.40 Uhr rund 90 Minuten lang. Dabei geht es um einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/4665 neu), einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7483) und einen Antrag der Linksfraktion (17/8026). Während der Gesetzentwurf der SPD und der Antrag der Grünen abgestimmt wird, soll der Antrag der Linken zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Zur Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (17/8385).
Die SPD-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro brutto je Stunde einführen. Über die genaue Höhe der Lohnuntergrenze soll eine Mindestlohnkommission entscheiden; die 8,50-Euro-Grenze darf sie jedoch nicht unterschreiten. Der Mindestlohn "soll vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein ihre Existenz sicherndes Einkommen gewährleisten und eine angemessene Teilhabe am soziokulturellen Leben ermöglichen", heißt es in dem Gesetzentwurf.
Andere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen aufgrund anderer Gesetze seien nur zulässig, wenn sie ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes vorsehen, schreiben die Parlamentarier. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll nach dem Willen der SPD eine Kommission zur Festsetzung des Mindestlohnes einsetzen, die aus einem Vorsitzenden und acht weiteren Mitgliedern bestehen soll.
Bündnis 90/Die Grünen machen sich in ihrem Antrag ebenfalls für einen allgemeinen Mindestlohn stark. Sie fordert dazu von der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf, der festschreibt, dass Mindestlöhne durch eine unabhängige Kommission festgelegt werden. Diese Kommission müsse sich aus Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Wissenschaft zusammensetzen und zum Ziel haben, angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erhalten, schreiben die Grünen.
Sie begründen ihren Vorstoß mit einem "dramatisch" angewachsenen Niedriglohnsektor. In kaum einem anderen Land sei dieser Bereich so stark angewachsen wie in Deutschland. "Ein allgemeiner Mindestlohn ist eine elementare Grundlage sozialer Gerechtigkeit", stellen die Grünen fest.
Die Linke fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro pro Stunde noch in dieser Wahlperiode. Dieser solle jährlich in dem Maße wachsen, wie die Lebenshaltungskosten steigen und als allgemeine Untergrenze der Entlohnung für alle in Deutschland Beschäftigten gelten.
In ihrem Antrag verlangen die Abgeordneten ebenfalls, höhere tarifliche Branchenmindestlöhne für die jeweilige Branche für allgemeinverbindlich zu erklären. Dazu soll das Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen ausgeweitet und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifabschlüssen erleichtert werden. (che)