Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2012 > Fukushima
Die Bundesregierung soll Japan und den Opfern der Fukushima-Katastrophe weiterhin Hilfe und Unterstützung bei der Überwindung der Folgen anbieten. Dies fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/8898), den der Bundestag am Donnerstag, 8. März 2012, ab 10.40 Uhr 90 Minuten lang beraten und anschließend an den Umweltausschuss überweisen wird. Darüber hinaus wird die Regierung aufgefordert, sich international dafür stark zu machen, dass die Atomkraftnutzung weltweit beendet wird und dafür keine Hermes-Exportbürgschaften oder andere Unterstützungen für den Export von Atomtechnologien vergeben werden.
Die Regierung soll ferner den deutschen Atomausstieg vollenden, indem Sicherheitsanforderungen für alle Atomanlagen erhöht und das Kerntechnische Regelwerk weiterentwickelt werden.
Ebenso müsse die Energiewende „mit aller Kraft“ vorangetrieben werden, und zwar durch den Ausbau erneuerbarer Energien. Hier schlagen die Grünen vor, das Ausbauziel im Stromsektor auf über 45 Prozent im Jahr 2020 anzuheben.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll als verlässliche Basis für den forcierten Ausbau erneuerbarer Energien weiterentwickelt und die Kostenentwicklung mit Augenmaß optimiert werden, etwa durch eine zweimonatige Anpassung der Solarstromvergütung an die Marktentwicklung, heißt es in dem Antrag weiter.
Die von der EU-Kommission vorgelegte Energieeffizienz-Richtlinie solle unterstützt werden, insbesondere die Einsparverpflichtung der Energieversorger in Höhe von 1,5 Prozent des Jahresabsatzes.
Darüber hinaus fordert die Fraktion einen neuen Energiesparfonds in Höhe von drei Milliarden Euro zur Förderung der energetischen Sanierung von Stadtquartieren mit einem hohen Anteil niedriger Einkommen sowie zur Stromeinsparung in Privathaushalten und Unternehmen eingerichtet werden.
Nicht zuletzt soll die Regierung Planungs- und Investitionssicherheit für die Energiewende im Gebäudebereich schaffen. Die Mittel für die Gebäudesanierungsprogramme der KfW-Bankengruppe sollten dauerhaft und langfristig in einer Höhe von zwei Milliarden Euro festgeschrieben werden. Zudem sollten ehrgeizige Energieverbrauchsgrenzen für Elektrogeräte, Autos und Gebäude eingeführt werden.
Ein Energiebedarfsausweis mit verbraucherorientierten und nachvollziehbaren Angaben über den Energiebedarf von Wohnungen und Gebäuden soll dem Antrag zufolge verpflichtend werden.
Den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der Stromerzeugung will die Fraktion schließlich bis 2020 gegenüber heute mindestens verdoppeln und bürokratische Hürden für den Ausbau der KWK beseitigen. (vom)