Bestimmte Tatmotive sollen strafverschärfend wirken

Homosexuelles Paar

Menschenverachtende, vor allem rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele eines Täters müssen nach Ansicht der SPD strafverschärfend berücksichtigt werden. Dies sieht ein Entwurf der Fraktion für ein Strafrechtsänderungsgesetz (17/8131) vor, der am Mittwoch, 28. März 2012, Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses.

Das Strafrecht muss nach dem Willen der SPD deutlicher als bisher zum Ausdruck bringen, dass die Gesellschaft Straftaten nicht duldet, die sich gegen Personen allein oder vorwiegend wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richtet. Derartige Straftaten wiesen gegenüber sonstigen Gewalttaten einen erhöhten Unrechtsgehalt auf, heißt es im Gesetzentwurf. (vom)

Zeit: Mittwoch, 28. März 2012, 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.