Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen stärken

Ein Mitarbeiter des Pflegedienstes übergibt die verpackte Mahlzeit einer alten gehbehinderten Dame an der Wohnungstür

Die gesetzlich unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen im Vergleich zu anderen Angestellten beschäftigt den Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 26. März 2012, in öffentlicher Sitzung. Der Anhörung unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) liegt ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/5523) zugrunde, der mehr Grundrechte im Arbeitsrecht der Arbeitnehmer von Religionsgesellschaften fordert. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Linke kritisiert eine Privilegierung der Kirchen

Die beiden christlichen Kirchen in Deutschland und ihre Wohlfahrtsverbände sind mit insgesamt rund  1,3 Millionen Beschäftigten die größten Arbeitgeber Deutschlands. Die Linksfraktion kritisiert, dass die Privilegierung der Kirchen zu einer Wettbewerbsverzerrung "auf dem Rücken der Beschäftigten" führt.

Gerichtliche Ansprüche müssen bei Kirchenarbeitsgerichten eingereicht werden, bevor sie die staatliche Gerichtsbarkeit in Anspruch nehmen können. Damit sind nach Ansicht der Linksfraktion in Kirchen beschäftigte Arbeitnehmer Beschäftigte zweiter Klasse.

Denn auch kirchliche Einrichtungen würden für die Zukunft niedrig bezahlte Leiharbeiter sowie betriebliche Gehaltsabsenkungen und andere Formen der Personalreduktion, zulasten der Beschäftigten ankündigen.

"Kirchliches Arbeitsrecht anpassen"

Die Linke fordert eine Anpassung des kirchlichen Arbeitsrechts an die heutigen gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Die sogenannten Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung von 1919 sind im Grundgesetz verankert und werden angewendet. Dies ist nach Auffassung der Linksfraktion nicht zeitgemäß.

Aus diesem Grund will die Linksfraktion eine entsprechende Änderung im Kündigungsschutzgesetz, die Gewährleistung des Streikrechts, betriebliches Mitbestimmungsrecht, das Recht zur Bildung von Gewerkschaften und ein einheitlich geltendes Tarifvertragsrecht für die Betroffenen erreichen. (wag)

Zeit: Montag, 26. März 2012, 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Gesundheitsausschusses unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und Wohnors anmelden (E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat anmelden (Telefon: 030/227-32487 oder 36030).