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Die Vergütung für Strom aus Solaranlagen soll weiter gekürzt werden. CDU/CSU und FDP haben dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/8877) vorgelegt. Aus diesem Grund befasst sich nun der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit diesem Thema. In einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) werden dazu am Mittwoch, 21. März 2012, sechs Sachverständige befragt. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr im Saal 1.302 im Berliner Jakob-Kaiser-Haus.
Mit dem Gesetzentwurf soll der Rechtsrahmen für "Strom aus solarer Strahlungsenergie" sowie für weitere erneuerbare Energien geändert werden. Die Neuregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes soll bereits am 1. April in Kraft treten.
Zur Begründung des Gesetzes schreibt die Koalition in ihrem Entwurf, dass die Preise für Anlagen zur Förderung von Solarstrom in den vergangenen Jahren stark gesunken seien. Dadurch sei es vor allem 2010 und 2011 durch zu einer starken Zunahme neuer Anlagen gekommen. Da die derzeitigen Vergütungssätze durch die stark gesunkenen Preise eine "Überförderung" darstellten, müsse hier nachgesteuert werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Förderung von Solarstrom je nach Größe der Anlage um bis zu 30 Prozent abgesenkt wird. Künftig gäbe es danach nur noch drei Kategorien von Anlagen: Dachanlagen bis zehn Kilowatt, Dachanlagen bis tausend Kilowatt und große Anlagen mit einer Leistung zwischen tausend Kilowatt und zehn Megawatt. Anlagen über zehn Megawatt sollen keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai soll die Förderung dann bis Ende des Jahres monatlich nochmals um 0,15 Cent pro Kilowattstunde verringert werden.
Ziel der Absenkung ist es nach Angaben der Koalitionsfraktionen, die Vergütung an die gesunkenen Marktpreise anzupassen und den weiteren Bau von Solaranlagen einzuschränken.
Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der ins Netz eingespeisten Strommenge vergütet wird: 90 Prozent bei Großanlagen, 85 Prozent bei Kleinanlagen auf dem Dach. Der restliche Strom soll entweder selbst verbraucht oder an andere Verbraucher verkauft werden. Diese Regelung soll in Zukunft durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch auf die Förderung anderer Träger erneuerbarer Energien angewendet werden können.
Der Strombezug von Stromspeichern soll durch das Gesetz grundsätzlich von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz befreit werden, um die Wirtschaftlichkeit solcher Speicher zu sichern. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Kosten für die Nachrüstung von Fotovoltaikanlagen, um neue technische Anforderungen an die Systemstabilität erfüllen zu können, bei der Umlage zur Hälfte berücksichtigt werden können. (as/eis)
Zeit: Mittwoch, 21. März 2012, 10 Uhr
Ort: Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1.302
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.