Sicherheitsmaßnahmen für kerntechnische Anlagen

Umwelt/Antwort - 16.03.2012

Berlin: (hib/AS) Um Sicherheitsmaßnahmen für kerntechnische Anlagen zu beschließen, werden von den Behörden in Bund und Ländern unterschiedliche Szenarien und eine anschließende Bedrohungsanalyse erarbeitet. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/8773) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8644) über Sicherungsmaßnahmen für Atommüll-Zwischenlager schreibt, werden diese Berichte „in einer als Verschlusssache VS-Vertraulich eingestuften Richtlinie festgehalten“. Die Berichte existierten seit 1987 und würden regelmäßig evaluiert. Im August 2009 seien in einem zusammenfassenden Gutachten alle Versuchs- und Modellrechnungen dargestellt worden, die zu einer Nachrüstung von Zwischenlagern führten.

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