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Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - 08.03.2012
Berlin: (hib/HAU) Die Vorsitzende des Unterausschusses Menschenrechte im Europäischen Parlament (EP), Barbara Lochbihler (Grüne/EFA) kritisiert die nicht ausreichende Wirkung der menschenrechtspolitischen Instrumente der Europäischen Union. Vor dem Menschenrechtsausschuss des Bundestages sagte Lochbihler am Mittwochnachmittag, die Menschenrechts-Dialoge, die zwischen der EU und Drittländern geführt werden und Fragen der Menschenrechte behandelten, hätten zu keiner messbaren Verbesserung der Situation geführt. Oftmals, so Lochbihler, werde es schon als Erfolg gewertet, „wenn ein Gespräch stattfindet“. Ihrer Ansicht nach sollte hingegen kein Dialog begonnen werden, ohne dass messbare Zielstellungen feststehen.Ein weiteres Instrument seien die verschiedenen Menschenrechts-Leitlinien, erläuterte die Europapolitikerin. Diese seien zwar grundsätzlich positiv zu bewerten. Was aber beispielsweise die Leitlinie zu den Menschenrechtsverteidigern angeht, so würden die verschiedenen EU-Organisationen in ihren Berichten zumeist schreiben, sie stünden in Kontakt mit den Menschenrechtsverteidigern. Stattdessen sollten sie darüber berichten, was sie „proaktiv und aktiv getan haben, um einen Menschenrechtsverteidiger zu schützen“, forderte Barbara Lochbihler, die vor ihrer Abgeordnetentätigkeit zehn Jahre lang Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International war. Aus Angst vor diplomatischen Verwicklungen würden aber gerade gefährdete Menschenrechtsverteidiger oft allein gelassen, kritisierte sie.
Seit 1995 gebe es zudem Menschenrechtsklauseln in Abkommen mit Drittländern, sagte die Vorsitzende des EP-Unterausschusses. Darin sei von der Achtung der Menschenrechte, den demokratischen Grundsätzen und dem Rechtsstaatsprinzip die Rede, wovon sich die beiden Abkommenspartner leiten ließen. Das klinge zwar gut, räumte sie ein. Doch gebe es immer wieder in den Verhandlungen Schwierigkeiten bei der Aufnahme der Klausel. Beim EU-Freihandelsabkommen mit Indien etwa denke die EU über den Verzicht der Menschenrechtsklausel nach, kritisierte Lochbihler. Auch eine Aussetzung des EU-Freihandelsabkommens mit Kolumbien und Peru sei trotz gravierender Menschenrechtsprobleme „politisch nicht mehrheitsfähig“.
Auf die europäische Grenzpolitik eingehend, sagte die Europaabgeordnete, es sei gut, dass die Mitarbeiter von Frontex nun ein „Menschenrechtstraining“ bekämen. Ebenfalls sei es zu begrüßen, dass die Grundrechteagentur in Wien Frontex beraten würde. Nicht durchsetzbar sei aber die von ihr erhobene Forderung nach einer unabhängigen Beobachtung der Arbeit von Frontex. Kritisch sei auch zu sehen, dass Frontex zwar die Stelle eines „Menschenrechts-Officers“ geschaffen, aber nicht besetzt habe. Damit, so bemängelte Lochbihler, werde der Auftrag des Europäischen Parlaments ignoriert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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