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Haushaltsausschuss - 08.03.2012
Berlin: (hib/MIK) Der Bundestag will bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte bei der Umsetzung des ESM-Pakets das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Neuner-Gremium (Beteiligungsrechte des Bundestages beim EFSF) einarbeiten. Dies wurde am Mittwochabend bei der Sitzung des Haushaltsausschusses deutlich, in der sich die Abgeordneten über die Bewertung des Verfassungsgerichtsurteils informieren ließen.Der Vertreter der Bundestagsverwaltung betonte, dass das Verfassungsgericht vor allem das Budgetrecht des gesamten Parlaments und die Gleichheit des Mandats betont habe. Für den Prozessbevollmächtigten des Bundestages ist die Gerichtsentscheidung von der verfassungsrechtlichen Leitvorstellung getragen, die Verantwortung des Parlaments und die Rechtsstellung der Abgeordneten mit Blick auf die Haushaltsverantwortung in Systemen intergouvernementalen Regierens zu betonen. Er hielt allerdings auch fest, dass die wesentlichen Konstruktionsmerkmale des Neuner-Gremiums vom Bundesverfassungsgericht „ausdrücklich“ bestätigt worden seien. Der entsprechende Gestaltungsspielraum des Bundestages hätte insoweit gesichert werden können.
Der Sprecher der CDU/CSU Fraktion betonte, neben Änderungen beim derzeitigen EFSF-Gesetz sei das Urteil besonders wichtig für die Ausgestaltung des ESM. Die FDP-Fraktion hielt es für gut, dass jetzt bei allen wesentlichen Entscheidungen im Hinblick auf EFSF und ESM das Parlament beteiligt werden müsse. Die SPD-Fraktion betonte, dass alles getan werden müsse, um eine verfassungsmäßige Grundlage bei dieser Gesetzgebung zu kommen. Die Linksfraktion begrüßte, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Auftrag des Neuner-Gremiums eindeutig definiert worden sei. Für Bündnis 90/Die Grünen ist es nun wichtig zu klären, ob das Neuner-Gremium in dieser Größe beibehalten werden kann oder ob auch Stellvertreter gewählt werden müssten. Ein Abgeordneter der SPD-Fraktion warnte davor, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu unterlaufen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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