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Recht/Antrag - 05.03.2012
Berlin: (hib/BOB) Nach Ansicht der SPD soll der Referentenentwurf der Bundesregierung zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung auf schwerste Gewalt- und Sexualtaten beschränkt werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Neuregelung vom Bundesverfassungsgericht erneut für verfassungswidrig erklärt wird, betonten die Sozialdemokraten in einen Antrag (17/8760). Nach ihrer Ansicht sollten deshalb die Taten für die Sicherungsverwahrung auch aus verfassungsrechtlichen Gründen auf Straftaten beschränkt werden, die gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richten. Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung noch einmal den besonderen Charakter der Sicherverwahrung deutlich gemacht, betont die SPD.Bei Personen, die eine Straftat begangen hätten, die die Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtfertigen würde, sollte das Gericht die nachträgliche Therapieunterbringung anordnen, erklären die Sozialdemokraten. Dies sei immer dann der Fall, wenn nach der Verurteilung Tatsachen erkennbar würden, wonach bei dem Betreffenden eine psychische Störung vorliege und aus konkreten Umständen in seiner Personen oder seinem Verhalten eine hochgradige Gefahr abzuleiten sei, dass infolge dieser Störung schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begangen werden, erklärt die SPD. Bis Mai 2013 hat die Bundesregierung Zeit für die Neuregelung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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