Die Linke erkundigt sich nach der Umsetzung des UN-Sozialpakts

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Große Anfrage - 16.03.2012

Berlin: (hib/TYH) Die Fraktion Die Linke möchte wissen, wann die Bundesregierung das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) unterzeichnet. In einer Großen Anfrage (17/8966) betonen die Abgeordneten die Notwendigkeit einer Empfehlung des Parlaments zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls. Dieses kann seit September 2009 unterzeichnet und ratifiziert werden und sieht unter anderem die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Ausschuss des UN-Sozialpakts vor.

Grundlage für die Große Anfrage ist die Stellungnahme des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Ausschuss) vom Mai 2011 zum 5. Staatenbericht Deutschlands zur Umsetzung des UN-Sozialpakts. Darin äußert der Ausschuss laut Anfrage in mehr als 30 Punkten „tiefe Besorgnis“. Auf die daraus resultierenden Empfehlungen sei die Bundesregierung noch nicht detailliert eingegangen, kritisieren die Abgeordneten.

Sie erkundigen sich weiter, welche Schritte die Bundesregierung plant, um der Empfehlung des WSK-Ausschusses nachzukommen, die Befugnisse des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf die Entgegennahme von Beschwerden auszudehnen. Im Bereich der wirtschaftlichen Rechte möchte die Fraktion unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die vom WSK-Ausschuss geforderte Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen erreichen möchte und welche Konsequenzen aus der negativen Einschätzung der deutschen Agrar- und Handelspolitik gezogen werden sollen. Weitere Fragen stellen die Abgeordneten im Bereich der sozialen und kulturellen Rechte. Dabei geht es unter anderem um die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung und die Zahl der Schulabbrecher.

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