Genitalverstümmelung

Recht/Kleine Anfrage - 16.03.2012

Berlin: (hib/BOB) Wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit von Genitalverstümmelung betroffen beziehungsweise derzeit gefährdet sind, möchte die SPD-Fraktion wissen. Anders als in vielen europäischen Nachbarstaaten gebe es in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand für die Genitalverstümmlung, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/8811). In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom März 2010 (17/1217) habe die Bundesregierung angekündigt, das „Erfordernis gesetzgeberischer Maßnahmen zu erörtern“.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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