Werbung für proprietäre Software

Inneres/Kleine Anfrage - 16.03.2012

Berlin: (hib/STO) „Werbung für proprietäre Software auf Seiten von Bundesministerien und der öffentlichen Verwaltung“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8951). Darin verweist die Fraktion darauf, dass sich „auf vielen Webseiten der Bundesverwaltung noch immer Werbung für einzelne Anbieter proprietärer Software“ befinde, wofür die Verlinkung auf den PDF-Betrachter „Adobe Reader“ der Firma Adobe Systems das bekannteste Beispiel sei. Bei proprietärer Software sei in der Regel eine Veränderung und Weiterentwicklung nicht erlaubt, weshalb sie umgangssprachlich auch als unfreie Software bezeichnet werde, schreibt die Fraktion weiter. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, auf wie vielen und auf welchen Internetpräsenzen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung derzeit Verweise auf die Firma Adobe beziehungsweise deren Produkt „Adobe Reader“ erscheinen.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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