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Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf - 16.03.2012
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will das Unterhaltsvorschussgesetz vereinfachen. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/8802) sieht vor, dass alleinerziehende Eltern zukünftig weniger Nachweise erbringen müssen, um den Unterhaltsvorschuss beantragen zu können. Gleichzeitig sollen die Prüfung und die Bewilligung der Anträge in den Unterhaltsvorschussstellen erleichtert und beschleunigt werden. Umgekehrt soll es den zuständigen Stellen erleichtert werden, auf den anderen unterhaltspflichtigen Elternteil zuzugreifen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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