Unterhaltsvorschussgesetz

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf - 16.03.2012

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will das Unterhaltsvorschussgesetz vereinfachen. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/8802) sieht vor, dass alleinerziehende Eltern zukünftig weniger Nachweise erbringen müssen, um den Unterhaltsvorschuss beantragen zu können. Gleichzeitig sollen die Prüfung und die Bewilligung der Anträge in den Unterhaltsvorschussstellen erleichtert und beschleunigt werden. Umgekehrt soll es den zuständigen Stellen erleichtert werden, auf den anderen unterhaltspflichtigen Elternteil zuzugreifen.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein