Regierung: Soweit noch ermittelbar, haben keine BfV-Beziehungen zu Barbie bestanden

Inneres/Antwort - 15.03.2012

Berlin: (hib/STO) Zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem NS-Kriegsverbrecher Klaus Barbie haben nach Angaben der Bundesregierung, „soweit aus heutiger Sicht noch ermittelbar“, zu keinem Zeitpunkt Beziehungen bestanden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/8962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8702) weiter schreibt, gab es sowohl während seines Aufenthalts in Südamerika als auch nach seiner Auslieferung nach Frankreich Hinweise auf Kontakte Barbies zu Rechtsextremisten - unter anderem zu Altnazis - innerhalb und außerhalb Europas. Insbesondere die Auslieferung und Verurteilung Barbies sei auch in Teilen der deutschen rechtsextremistischen Szene thematisiert worden. „Ein Nachweis entsprechender Kontakte konnte nicht geführt werden“, fügt die Regierung hinzu.

Der Anfrage zufolge schrieb der Historiker Peter Hammerschmidt Ende Januar in einem Zeitungsbeitrag von den Schwierigkeiten, die ihm das BfV „bei seiner Arbeit zur Nachkriegskarriere des als ,Schlächter von Lyon‘ bekannten Gestapo-Chefs von Lyon, Klaus Barbie, macht“. Trotz mehrfacher Anfrage weigere sich das BfV, die von Hammerschmidt erbetene Akteneinsicht zu gewähren. Weiter heißt es in der Anfrage, laut Hammerschmidt sei Barbie unter dem Namen Klaus Altmann bis in die 1980er Jahre wiederholt in der Bundesrepublik gewesen.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass das BfV Hammerschmidt „diejenigen Teile der Akte Klaus Barbie/alias Klaus Altmann, die älter als 30 Jahre und nicht als Verschlusssache eingestuft sind, zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen“ werde. Diese Zusage sei Hammerschmidt bereits erteilt worden. Für als „VS-Vertraulich“ eingestufte Aktenteile, die älter als 30 Jahre sind, werde die Einstufung durch das BfV aufgehoben.

Für Aktenteile, die jünger als 30 Jahre sind, bestehe kein allgemeiner Anspruch auf Akteneinsicht, heißt es in der Antwort weiter. Diese Akten enthielten überwiegend Pressemeldungen, die von Hammerschmidt eingesehen werden könnten. Das BfV werde im Übrigen „im Rahmen der Verpflichtung, die zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr benötigten Akten an das Bundesarchiv abzugeben, prüfen, ob auch darüber hinaus eine Einsichtnahme in diese Akten erfolgen kann“. In diesem Zusammenhang werde das Amt auch „das Vorliegen aktuell materieller Geheimhaltungsgründe, die einer Einsichtnahme entgegenstehen, prüfen“.

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