Öffentlichen Personennahverkehr verlässlich finanzieren

Verkehr und Bau/Antrag - 15.03.2012

Berlin: (hib/MIK) Für eine verlässliche Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. In einem Antrag (17/8918) fordern die Abgeordneten deshalb die Bundesregierung auf, den Ländern unverzüglich ein Angebot zu unterbreiten, das eine Verstetigung der Finanzhilfen nach Artikel 143 c des Grundgesetzes für Verkehrsinvestitionen in Höhe von jährlich 1,33 Milliarden Euro bis zum 31. Dezember 2019 vorsieht. Darüber hinaus soll die Regierung sicherstellen, dass die Länder die Mittel für Infrastrukturinvestitionen in die Verkehrsmittel des Umweltverbundes verwenden und dafür sorgen, dass eine Bund-Länder-Kommission zur Zukunft der ÖPNV-Finanzierung eingerichtet wird.

Mit der Föderalismusreform I wurden die bisherigen Finanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bis 2019 zum Auslaufmodell erklärt, heißt es im Antrag. Dies sei damit begründet worden, dass die Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr bis dahin weitgehend fertiggestellt sei. Dabei sei der „erhebliche Bedarf“ für Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen völlig ausgeblendet worden, schreiben die Abgeordneten. Eine vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und den Ländern beauftragte Studie zum Finanzierungsbedarf bis 2025 sei 2009 zu dem Ergebnis gekommen, dass allein für turnusmäßige Reinvestitionen in die Infrastruktur von U-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen bundesweit jährlich 550 Millionen Euro notwendig seien. Davon könnten lediglich 220 Millionen Euro von den Betreibern aufgebracht werden. Die bestehende Finanzierungslücke führe zu einem anwachsenden Erhaltungsrückstand.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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