Öffentliche Anhörung zum Thema Glücksspielsucht

Ausschuss für Gesundheit - 15.03.2012

Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss beschäftigt sich am Mittwoch, 21. März, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema Glücksspielsucht. Der um 15 Uhr beginnenden zweistündigen Veranstaltung liegt ein Antrag der SPD-Fraktion (17/6338) zugrunde. In diesem drängen die Abgeordneten die Bundesregierung zu einer besseren Bekämpfung der Glücksspielsucht. Unter anderem müsse das staatliche Glücksspielmonopol erhalten bleiben. Neben einigen Einzelsachverständigen sind als Experten unter anderen Vertreter der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin, der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW und des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) geladen. Die Anhörung findet im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion, die Regierung müsse gemeinsam mit den Ländern die Sperrdatei mit der Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre für Süchtige auch auf den Bereich der Geldspielautomaten ausweiten. Weiter heißt es in dem Antrag, auf Basis der Empfehlungen eines bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung einzurichtenden Beirates solle ein verpflichtendes Identifikationssystem für den Bereich der Geldspielautomaten eingeführt werden, das ein Sperrsystem ermöglicht. Sicherzustellen sei, dass nur volljährige Personen an den Glücksspielautomaten spielen können. Auch müssten Manipulationen an den Spielgeräten ausgeschlossen und auf suchtverschärfende Geldkartenfunktionen verzichtet werden, betont die SPD.

Die Abgeordneten verlangen, bis zur Einführung des neuen Sperr- und Warnsystems eine Ausweispflicht für das Spiel an Geldspielautomaten in Spielhallen sowie in gastronomischen Betrieben einzuführen. Außerdem müsse im Rahmen einer Novellierung der Spielverordnung der maximale Verlust pro Stunde und Automat von bisher 80 auf 40 Euro begrenzt werden. Laut Antrag soll die maximale Gewinnmöglichkeit pro Stunde und Automat von derzeit 500 auf 250 Euro gesenkt werden. Die Mindestdauer pro Spiel solle von 5 auf 15 bis 20 Sekunden angehoben werden. Ferner fordert die Fraktion, nach einer Stunde Spiel alle Vorgänge in der fünfminütigen Spielpause auf Null zu stellen. Verstöße gegen die Ausweispflicht, das Umgehen der Zwangspause durch Gerätewechsel sowie das gleichzeitige Spielen an mehreren Geldspielautomaten wollen die Sozialdemokraten in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit aufnehmen.

Zur Begründung heißt es, die Suchtgefahr durch Geldspielautomaten werde durch eine Reduzierung der suchtfördernden Merkmale der Geräte erreicht, insbesondere durch eine Verlangsamung des Spiels und niedrigere Grenzen für die maximalen Gewinne und Verluste pro Stunde. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass es einer wissenschaftlichen Studie zufolge in Deutschland rund 500.000 pathologische Glücksspieler und rund 800.000 problematische Spieler gibt. Rund drei Millionen Menschen erfüllten ein oder zwei Kriterien für risikoreiches Glücksspielen. Weiter heißt es, Glücksspielsucht könne für Betroffene und deren Familien dramatische psychische und materielle Folgen haben wie Verschuldung, Kriminalität oder im schlimmsten Fall sogar Suizid.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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