Öffentliche Anhörung zu geplanter Verbunddatei gegen Rechtsextremismus

Innenausschuss - 15.03.2012

Berlin: (hib/STO) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus“ (17/8672) ist am Montag, dem 19. März, Gegenstand einer öffentlichen Expertenanhörung des Innenausschusses. Zu der zweistündigen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet, darunter die Vizepräsidenten beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt, Alexander Eisvogel und Jürgen Maurer, sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar. Interessierte Zuhörer sind gebeten, sich unter Nennung des Namens und Geburtsdatums beim Innenausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Mit dem Regierungsentwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen Datei und deren Nutzung durch die Polizeien und Nachrichtendienste geschaffen werden. Ziel ist es, „angesichts der Bedrohung durch den gewaltbezogenen Rechtsextremismus den Informationsaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten weiter zu verbessern“.

Mit der „gemeinsamen standardisierten zentralen Datei“ werde der Informationsaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den Landeskriminalämtern, den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) im Bereich der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus intensiviert und beschleunigt, schreibt die Regierung in der Vorlage. Einzelne Erkenntnisse, über die eine Behörde bereits verfügt und die bei einer entsprechenden Verknüpfung mit den Erkenntnissen anderer beteiligter Behörden zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus beitragen können, würden durch die Datei leichter zugänglich.

Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, werden die beteiligten Behörden zu diesem Zweck verpflichtet, in der Datei Daten zu relevanten Personen und Objekten zu speichern. Ein Datenabruf führe zu einer „deutlichen Vereinfachung des Verfahrens und damit zu einer Optimierung des Informationsaustausches“.

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