Kerstin Andreae, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Volkswirtin

Wahlkreis 281 Freiburg
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 21. Oktober 1968 in Schramberg; evangelisch; zwei Kinder; verheiratet.

1988 Abitur. 1996 Diplomvolkswirtin.

1997 bis 1998 Projektmanagement bei mediKUR, Agentur für Gesundheits- und Kurtechnologie, Hamm; 1998 Koordinatorin im Bundestagswahlkampf, Wahlkreis Freiburg; 1999 Projektmanagement beim Sozialwissenschaftlichen Frauenforschungsinstitut, Evangelische Fachhochschule Freiburg. 2000 Mutterschutz. 2001 bis 2002 Mitarbeit in "Das Grüne Emissionshaus", Finanzdienstleister im Bereich Windenergie, Freiburg.

Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, Mitglied des Beirats der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Kuratorium Aids-Hilfe Freiburg, Mitglied im Deutschen Familienverband.

Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen seit 1990; 1990 Mitglied im Landesvorstand der Grün-Alternativen Jugend, 1991 im Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Freiburg, 1999 Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg. 1999 Gemeinderätin in Freiburg.

Mitglied des Bundestages seit 2002; Obfrau im Wirtschaftsausschuss, Sprecherin für Wirtschaftspolitik.



Kontakt

Kerstin Andreae, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss "Regionale Wirtschaftspolitik"
  • Finanzausschuss
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin,

Mitglied des Beirates für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,

Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,

Mitglied des Beirates

Regionalverband Südlicher Oberrhein, Freiburg,

Mitglied der Verbandsversammlung

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".