Bärbel Bas, SPD

Personalmanagementökonomin

Wahlkreis 116 Duisburg I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

1984 Hauptschulabschluss mit Fachoberschulreife; 1985 bis 1987 Ausbildung zur Bürogehilfin bei der DVG Duisburg; 1987 bis 2001: Sachbearbeiterin bei der DVG und später bei der BKK DVG; 1994 bis 1997: Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten; 2000 bis 2002: Berufsbegleitende Fortbildung zur Krankenkassenbetriebswirtin; 2003 Erwerb der Ausbildereignung; 2002 bis 2006: stellvertretender Vorstand der BKK EVS; 2005 bis 2007: Abendstudium zur Personalmanagement-Ökonomin (VWA); 2007 bis 2009: Leiterin der Abteilung Personalservice bei der BKK futur.

Stationen meines politischen Lebens; 1986 bis 1988: Jugend- und Auszubildendenvertreterin bei der DVG; 1988 bis 1998: Mitglied des Betriebsrates und Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat der DVG.

 


Kontakt

Bärbel Bas, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Finanzausschuss
  • Petitionsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Dozentin,

BKK Akademie GmbH, Rotenburg an der Fulda

Krankenkassenbetriebswirtin, Personalmanagement-Ökonomin,

Betriebskrankenkasse futur, Krefeld

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Betriebskrankenkasse futur, Krefeld,

Krankenkassenbetriebswirtin, Personalmanagement-Ökonomin

(bis 31.12.2009), 2009, Stufe 3

3. Funktionen in Unternehmen

Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg mbH, Duisburg,

Mitglied des Aufsichtsrates

Stadtwerke Duisburg, Duisburg,

Mitglied des Aufsichtsrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen", Bonn,

Mitglied des Stiftungsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".