Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Rechtsanwalt
Wahlkreis 022 Hamburg-Nord
Direkt gewählt in Hamburg
Abitur 1964 am Ostseegymnasium Timmendorfer Strand. Von 1964 bis 1966 Wehrdienst bei der Bundeswehr, z.Z. Oberleutnant d. R. Studium an der Universität Hamburg, Rechtswissenschaftliche Fakultät, 1975 erstes, 1978 zweites juristisches Staatsexamen.
1978 bis 1980 Justitiar in einem Großhandelsunternehmen. Seit 1982 Zulassung als Rechtsanwalt.
Seit 1967 Mitglied der CDU und der Jungen Union; von 1970 bis 1977 Landesvorsitzender der Jungen Union Hamburg; seit 1972 Mitglied des CDU-Landesvorstandes in Hamburg und seit 1976 stellvertretender CDU-Landesvorsitzender; 1974 bis 1996 Kreisvorsitzender der CDU Hamburg-Nord. Mitglied der Hamburger Bürgerschaft von 1970 bis 1981; 1992 bis 2007 Landesvorsitzender der Hamburger CDU; Mitglied im Bundesvorstand der CDU.
Mitglied des Bundestages seit 1980; seit 1989 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr der CDU/CSU-Fraktion, seit 1998 der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, seit November 2005 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Aufbau Ost.
Dirk Fischer (Hamburg), MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
DB Netz AG, Frankfurt/Main,
Mitglied des Aufsichtsrates
Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen,
Mitglied des Beirates
Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin,
Mitglied des Beirates
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Stellv. Vorsitzender des Eisenbahninfrastrukturbeirates (bis 02.08.2010)
Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB), Frankfurt/Main,
Mitglied des Vorstandes
Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV), Hamburg,
Präsident, ehrenamtlich
Jürgen-Echternach-Stiftung für Bildung und Demokratie, Hamburg,
Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich
Norddeutscher Fußball-Verband e.V. (NFV), Bremen,
Vizepräsident
Stiftung Berliner Schloss - Humboldt-Forum, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".