Alois Gerig, CDU/CSU

Geschäftsführer, Landwirtschaftlicher Meister

Wahlkreis 276 Odenwald - Tauber
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 30.1.1956 in Höpfingen; römisch-katholisch; verheiratet, 3 erwachsene Kinder.

Von 1985 bis 2009 Geschäftsführer im Maschinenring Odenwald-Bauland und drei gewerblichen Tochterunternehmen. Familieneigener Ferienbauernhof. Stellvertretender Vorsitzender im Kreisbauernverband, Vorstandsmitglied im Landesverband der Maschinenringe Baden-Württemberg, seit April 2011 Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V., weitere ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen und Organisationen. Seit 1997 Mitglied der CDU. Seit 1999 Mitglied im Kreistag Neckar-Odenwald.

Mitglied des Bundestages seit Oktober 2009, forst- und weinbaupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, seit März 2011 Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


Kontakt

Alois Gerig, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Landwirtschaftsmeister, Höpfingen

Geschäftsführer,

MR-Agrarservice GmbH, Höpfingen

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Landwirt, selbständig, Höpfingen

3. Funktionen in Unternehmen

Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH, Buchen,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

Bioenergieregion HOT GmbH, Mosbach,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Neckar-Odenwald-Kreis, Mosbach,

Mitglied des Kreistages

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".