Ordentliches Mitglied
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- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
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Pädagogische Mitarbeiterin, Programmiererin
Wahlkreis 223 Rosenheim
Gewählt über Landesliste Bayern
1966 Abitur am Städtischen Luisengymnasium München. Studium der Mathematik und Physik an der TU München.
1971 bis 1976 Programmiererin bei Siemens, anschließend bei Papierwerke Waldhof-Aschaffenburg (PWA). Danach bis 1991 Hausfrau. Ab 1991 Lehrerin bei den Ausbildungsbegleitenden Hilfen des Diakonischen Werkes Rosenheim. 1992 bis 1993 selbständige Verlegerin einer monatlich erscheinenden Landkreiszeitung. 1994 pädagogische Mitarbeiterin bei einer privaten Wirtschaftsschule.
U. a. Mitglied in der IG Metall, beim Bund Naturschutz, in der AWO, im Verein Gesicht zeigen und im Verein Frauennotruf Rosenheim.
1977 Eintritt in die SPD, seitdem Orts- und Unterbezirksvorsitzende, bis 2005 stellvertretende Bezirksvorsitzende Oberbayern, seit 2005 Mitglied des Landesvorstandes der Bayern-SPD; seit April 2005 Landesvorsitzende der AG 60plus Bayern; seit 2004 stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) für Bayern. 1983 bis 1994 Gemeinderätin in Raubling (Landkreis Rosenheim), 1989 bis 1995 Kreisrätin.
Mitglied des Bundestages seit 1994; stellvertretende Sprecherin der SPD-Fraktion für Menschrechte und humanitäre Hilfe und stellvertretende Sprecherin der SPD-Fraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Angelika Graf (Rosenheim), MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Stadt Rosenheim, Rosenheim,
Mitglied des Stadtrates
"Gesicht zeigen - Rosenheimer Bündnis gegen Rechts e.V.", Rosenheim,
Vorsitzende, ehrenamtlich
Behandlungszentrum Folteropfer e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates
HELP - Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Bonn,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".