Franz-Josef Holzenkamp, CDU/CSU

Industriekaufmann, Landwirtschaftsmeister

Wahlkreis 033 Cloppenburg - Vechta
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 08. Januar 1960 in Altenoythe; römisch-katholisch; verheiratet; vier Kinder.

Seit 1990 Landwirtschaftlicher Unternehmer; 1993 - 2006 Vorstandsvorsitzender Kreislandvolkverband Cloppenburg e.V.; seit 1996 Kreislandwirt Landwirtschaftskammer Niedersachsen; seit 1998 Stellvertretender Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Agrar, Genossenschaften, Ernährung Nordwest e.V.; seit 1999 Aufsichtsratsmitglied der LVM-Kranken-/ Lebens-/ und Rechtsschutz-versicherungs AG; seit 1999 Aufsichtsratsvorsitzender der Qualitätspartnerschaft Nord-West GmbH; seit 2002 Vizepräsident des Niedersächsischen Landvolks, Landesbauernverband e.V.; seit 2003 Vorstandsbeirat LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.; seit 2006 Vorsitzender Marketing Gesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V..

Seit 1996 Mitglied der CDU; seit 2005 Mitglied des Bundestages, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Stellvertretendes Mitglied), Parlamentarische Gruppen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Parlamentskreis Mittelstand; seit 2006 Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Emstek; seit 2008 Vorsitzender Landesfachausschuss Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU in Niedersachsen; seit 2008 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Cloppenburg; seit 2009 Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Oldenburg.

 


Kontakt

Franz-Josef Holzenkamp, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Landwirt, selbständig, Garthe (bis 30.06.2010),

Vertragspartner 01, 2010, Stufe 3

Vertragspartner 03, 2009, Stufe 3

                                    2010, Stufe 2

Vertragspartner 04, 2009, Stufe 1

Vertragspartner 07, 2009, Stufe 3

                                    2010, Stufe 3

Vertragspartner 08, 2010, Stufe 3

Vertragspartner 09, 2009, Stufe 2

Vertragspartner 11, 2009, Stufe 3

Vertragspartner 13, 2009, Stufe 3

Vertragspartner 15, 2010, Stufe 1

Vertragspartner 20, 2009, Stufe 3

                                    2010, Stufe 3

3. Funktionen in Unternehmen

AGRAVIS Raiffeisen AG, Münster,

Mitglied des Aufsichtsrates, seit September 2011 Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates

LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., Münster,

Vorstandsbeirat

LVM-Krankenversicherungs AG, Münster,

Mitglied des Aufsichtsrates

LVM-Lebensversicherungs AG, Münster,

Mitglied des Aufsichtsrates

LVM-Rechtsschutzversicherungs AG, Münster,

Mitglied des Aufsichtsrates

Qualitätspartnerschaft Nord-West GmbH (QPNW), Osnabrück,

Vorsitzender des Aufsichtsrates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt/Main,

Mitglied der Vertreterversammlung

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Nordwest e.V. (AGE), Oldenburg,

Stellv. Vorsitzender (bis 23.03.2011)

Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V., Hannover,

Vizepräsident, monatlich, Stufe 1

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Christoph Holzenkamp GbR, Garthe

Wiltrud Holzenkamp GbR, Garthe

WKA Holzenkamp GmbH & Co. KG, Garthe

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".