Marlene Mortler, CDU/CSU

Meisterin der Ländlichen Hauswirtschaft

Wahlkreis 246 Roth
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 16. Oktober 1955 in Lauf a.d. Pegnitz; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.

Mittlere Reife, Landwirtschaftsschule Roth; 1981 Meisterprüfung in der ländlichen Hauswirtschaft; 1983 Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes der Eltern in Lauf/Dehnberg.

Seit 1990 Kreisrätin im Nürnberger Land; 1996 bis 2004 erste Stellv. Landrätin; seit 1992 Bezirksbäuerin von Mittelfranken; stellvertretende Landesbäuerin und Präsidiumsmitglied des Bayerischen Bauernverbandes; seit Juni 2009 stellv. Vorsitzende des CSU Bezirksverbands Mittelfranken; Mitglied des Bundestages seit 2002; 2004/2006 agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe; seit 2009 tourismuspolitische Sprecherin  der CDU/CSU-Fraktion; 2006/2009 Vors.des Ausschusses für Tourismus

 


Kontakt

Marlene Mortler, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Tourismus

Veröffentlichungspflichtige Angaben

3. Funktionen in Unternehmen

QS Qualität und Sicherheit GmbH, Bonn,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Absatzfonds der Landwirtschaft, Bonn,

Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich

Bayerische Landeszentrale für Neue Medien, München,

Mitglied des Medienrates

Bayerische Versicherungskammer, München,

Mitglied im landwirtschaftlichen Beirat

Landkreis Nürnberger Land, Lauf an der Pegnitz,

Mitglied des Kreistages

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bayerischer Bauernverband, München,

Stellv. Landesvorsitzende der Landfrauen

Bayerischer Bauernverband

Bezirk Mittelfranken, Ansbach,

Bezirksvorsitzende der Landfrauen

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".