Jimmy Schulz, FDP

Unternehmer

Wahlkreis 222 München-Land
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 22.10.1968 in Freiburg i.Br.; verheiratet; drei Kinder.

1990 Abitur am Gymnasium, Ottobrunn; 1990 – 1991 Wehrdienst bei Gebirgsjägern in Berchtesgaden; 1990 – 2000 Studium Politikwissenschaft und Marketing in München und in Austin/TX USA.

Seit 1993 Unternehmer; heute geschäftsführender Gesellschafter der CyberSolutions Ltd..

Mitgliedschaft: DAV.

Seit 2000 Mitglied der FDP; Kreisvorsitzender in München-Land; Mitglied des Bezirksvorstands Oberbayern; Stv. Bürgermeister in Hohenbrunn; Kreisrat im Landkreis München.


Kontakt

Jimmy Schulz, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • Unterausschuss Neue Medien
  • Innenausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Kultur und Medien
  • Petitionsausschuss
  • 2. Untersuchungsausschuss ("Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund")

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

IT-Berater, Riemerling/Hohenbrunn

Geschäftsführer,

CyberSolutions Gesellschaft für kommunikative

Datentechnik Ltd., Riemerling/Hohenbrunn

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Gemeinde Hohenbrunn, Hohenbrunn,

Mitglied des Gemeinderates und 3. Bürgermeister

Landkreis München, München,

Mitglied des Kreistages

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

CyberSolutions Gesellschaft für kommunikative

Datentechnik Ltd., Riemerling/Hohenbrunn

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".