Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Arzt

Wahlkreis 014 Rostock
Gewählt über Landesliste Mecklenburg-Vorpommern

Geboren am 17. Juli 1954 in Greifswald; konfessionslos; verheiratet, sechs Kinder.

1961 bis 1973 Schulausbildung mit Abitur. 1973 bis 1976 Wehrdienst. 1976 bis 1982 Studium der Humanmedizin in Rostock mit Staatsexamen und Diplom, 1982 bis 1987 Facharztausbildung zum Facharzt für Pathologie am Institut für Pathologie, 1987 Promotion.

Seit 1998 Oberarzt am Institut für Pathologie der Universität Rostock.

Mitglied der Kammerversammlung und des Vorstandes der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Mitglied des DRK.

Seit Oktober 1989 Mitglied des Neuen Forum, während der Wende Mitglied des Republiksprecherrates. Seit 1990 Mitglied der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock, bis 1994 als Fraktionsvorsitzender von Bündnis90, seit 1999 Präsidiumsmitglied der Bürgerschaft.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Dr. Harald Terpe, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Rostock,

Mitglied des Vorstandes

Hansestadt Rostock, Rostock,

Mitglied der Bürgerschaft und des Präsidiums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".