Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2010 > Grüne wollen Mitwirkungsrechte des Bundestages in EU-Fragen stärken
Berlin: (hib/HIL/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte des Bundestages in Bezug auf Europäische Räte stärken. In einem Antrag (17/2437), der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden soll, fordern die Abgeordneten, dass die Bundesregierung – entsprechend den Regelungen des Gesetzes zur Zusammenarbeit zwischen Bunderegierung und Bundestag in Angelegenheiten der EU (EUZBBG) – das Parlament vor Tagungen des Europäischen Rates ”frühzeitig, fortlaufend und umfassend“ informieren muss. Gleiches solle für die Vor- und Nachbereitung dieser Sitzungen gelten, schreiben die Abgeordneten.
Außerdem fordern sie, dass der Bundestag ”seine Mitwirkungsrechte stärker als bisher auf den Europäischen Rat, seine Vorbereitung und Verantwortlichkeit als zunehmend relevantes Organ der EU“ ausrichten soll. Die Grünen schlagen dazu unter anderem vor, ”Europäische Aktuelle Stunden“ oder spezielle Befragungen der Bundesregierung vor Tagungen des Europäischen Rates einzuführen. Zudem soll der Vorsitzende des Europaausschusses im Bundestag zehn Tage vor einem Europäischen Rat, spätestens jedoch mit Vorliegen des Entwurfs der Schlussfolgerungen zu einer Sondersitzung des Ausschusses laden müssen. Dort, so fordern die Grünen, solle dann die Bundesregierung über den Stand der Vorbereitungen der Ratstagung und ihre Interessenlage berichten.
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