Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Regierung: Technetium-99m-Versorgung muss gewährleistet werden
Berlin: (hib/CPW/MPI) Die Versorgungsengpässe mit dem Molybdän-99 sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf nuklearmedizinische Untersuchungen sollen nach Darstellung der Bundesregierung abgefangen werden. Vorgesehen seien dazu kurzfristig die Erstattung von Alternativmethoden sowie mittel- und langfristig der Ausbau der Forschungsneutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz, FRM II, im bayerischen Garching, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/3142) auf die Kleine Anfrage (17/2938) der Fraktion der SPD.
Molybdän-99 ist den Angaben zufolge der Ausgangsstoff zur Herstellung von Technetium-99m. Dieses Radioisotop sei das weltweit wichtigste, zur Diagnostik von Stoffwechselvorgängen mittels Szintigraphie verwendete Element, heißt es in der Antwort. Allein in Deutschland werde es wöchentlich bei zirka 60.000 Patienten zur nuklearmedizinischen Untersuchung eingesetzt. Altersbedingte Verschleißausfälle von Molybdän-erzeugenden Reaktoren hätten einen Versorgungsengpass bewirkt, so dass vorgesehene Behandlungen hätten zeitlich und/oder örtlich umorganisiert werden müssen.
Auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) habe der Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen regelmäßig in seinen Durchführungsempfehlungen zur Überbrückung des Radiopharmaka-Engpasses für nuklearmedizinische Untersuchungen beschlossen, dass im Ausnahmefall bei dringlichen Indikationen auch die alternative Diagnostik mittels 18-Fluor-PET-Untersuchung erbracht und abgerechnet werden konnte, schreibt die Regierung. Um eine dauerhafte Versorgung mit Technetium-99m sicherzustellen, würden geeignete, um- oder neugebaute Forschungsreaktoren benötigt, heißt es in der Antwort weiter. Das BMG stehe in Kontakt mit dem Freistaat Bayern sowie den betroffenen Ressorts des Bundes und der Europäischen Kommission, um den Umbau der Garchinger Forschungsneutronenquelle zu unterstützen. Da die Umrüstung nicht Forschungszwecken, sondern der medizinischen Diagnostik diene, könne sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht an den Kosten beteiligen.
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