Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > Innenausschuss beriet über Einsatz sogenannter Staatstrojaner
Friedrich betonte, er könne nicht sagen, mit welcher Software sich der CCC beschäftigt habe. Nach seinem Wissen hätten die ihm unterstellten Behörden diese nicht eingesetzt. Friedrich verwies zugleich darauf, dass er am Donnerstag mit seinen Länderkollegen über das Thema beraten werde. Er mahnte zugleich, den Länder-Innenministern und ihren Behörden bis zum Beweis des Gegenteils keine Rechtsverstöße zu unterstellen. Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, verteidigte das Vorgehen seines Hauses bei der Quellen-TKÜ. Das BKA habe keinen Verfassungsbruch begangen, versicherte er. Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums unterstrich, der Einsatz von Trojanern durch den Zoll sei auf Grundlage geltenden Rechts erfolgt.
Schaar machte im Ausschuss deutlich, derzeit keine Anhaltspunkte dafür zu haben, dass in Verantwortung des Bundes Daten rechtswidrig erhoben wurden. Schaar äußerte sich „schockiert“ über die Aussage Zierckes, dass das BKA keinen Einblick in den Quellcode der von ihm genutzten Software genommen habe. Nur durch eine Analyse der Quellcodes könne garantiert werden, dass die Software nicht über weitergehende Funktionalitäten verfügt.
Die Unionsfraktion zeigte sich überzeugt, dass das BKA technisch sicher stelle, dass es bei einer Quellen-TKÜ nur mache, was rechtlich erlaubt sei. Wenn die Software mehr könne als erlaubt, sei zu fragen, wer sie anwendet. Dabei unterstelle sie bis zum Beweis des Gegenteils einem Polizeibeamten keinen Rechtsbruch. Die Fraktion warf zugleich die Frage nach dem Aufbau eines staatlichen Kompetenzzentrums zur Entwicklung entsprechender Software auf.
Die SPD-Fraktion betonte, man sei im Ausschuss bei der Sachverhaltsaufklärung weitergekommen, aber noch nicht am Ende. Sie sprach zugleich von einer strategischen Debatte. Es gehe um die Legitimität wichtiger Ermittlungsmaßnahmen wie Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ.
Die FDP-Fraktion betonte, es gehe auch um die Frage der rechtsstaatlichen Kontrolle. Sie erkundigte sich, ob das BKA beweisen könne, dass die von ihm genutzten Trojaner die vom CCC unterstellten Fähigkeiten nicht habe. Die Fraktion Die Linke sagte, es sei unklar geblieben, wieso die Länder nicht die gleichen Trojaner hätten wie das BKA. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte, ob die Firma, die die Trojaner geliefert habe, diese auch an andere Staaten oder an Dritte verkaufe.
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