Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > Vorrechte und Steuerbefreiungen für EU-Aufsichtsbehörde
Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung soll in Frankfurt am Main angesiedelt werden. Mit dem Gesetz werde die Unverletzlichkeit der Räume und der Kommunikation der Behörde sichergestellt, schreibt die Bundesregierung. Die Behörde soll außerdem von indirekten Steuern entlastet werden. Gehälter, Löhne und andere Bezüge des Behördenpersonals sollen nur einer EU-Steuer unterliegen und werden im Gegenzug von nationalen Steuern befreit. Auch das deutsche Arbeits- und Sozialrecht findet keine Anwendung.
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