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Die Fraktion fordert deshalb, dass Arbeitslosengeld schon dann gezahlt wird, wenn für mindestens vier Monate innerhalb von zwei Jahren Beiträge in die Versicherung eingezahlt wurden. Die Anspruchsdauer solle mit der Dauer der Beitragszahlung ansteigen und das Verhältnis von Beitrags- zu Anspruchszeiten (2:1) erhalten bleiben. Die maximale Laufzeit im Rahmen der neuen Anspruchszeiten solle fünf Monate betragen, wofür eine zehnmonatige Beitragszeit erforderlich ist. Weiter verlangen die Grünen, dass die Anspruchsberechtigten in dieser Zeit denselben Zugang zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik haben sollen wie alle anderen Bezieher von Arbeitslosengeld. Nicht genutzte Ansprüche sollen außerdem, wie im Arbeitslosengeld üblich, bis zu vier Jahre mitgenommen und mit neu erworbenen Ansprüchen kombiniert werden können, schreiben die Grünen.
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