Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 1. Bundestagswahlen > 1.1 Wahlgesetze und Wahlrechtsregelungen > 16. Wahlperiode (2005–2009)
Stand: 31.3.2010
Titel des Gesetzes |
eingebracht
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Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes |
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Neueinteilung und Neubeschreibung der Bundestagswahlkreise; Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz; Bekanntmachung und Neubeschreibung der Wahlkreise durch das BMI (Anlage: Wahlkreiseinteilung). |
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Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts |
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Einführung der Berechnungsmethode nach Sainte-Laguë/Schepers bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten, Anpassung der Kostenerstattung für parteiunabhängige Wahlkreisbewerber, unbefristetes aktives Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche, Regelung zur Parteizugehörigkeit von Parteibewerbern auf Wahlvorschlägen, Regelung zur Gültigkeit der Zweitstimme bei vertauschten Stimmzetteln, Abschaffung einer förmlichen Mandatsannahmeerklärung, Festlegung des Umfangs eines Mandatsverzichts, Abschaffung der Antragsgründe für die Briefwahl; Änderung verschiedener §§ Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz, Änderung §§ 2, 5, 27 und 32 Abgeordnetengesetz, Änderung §§ 3 und 12 Europaabgeordnetengesetz; Neufassungsermächtigung Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz. |
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Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes |
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Änderung verschiedener §§ Bundeswahlgesetz: Benennung eines Ersatzbewerbers neben dem Wahlkreisbewerber zur Vermeidung todesfallbedingter Nachwahlen, Regelung der Funktionen des Ersatzbewerbers. |
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Beseitigung des negativen Stimmgewichts im geltenden Wahlsystem, Anrechnung der Direktmandate auf das Zweitstimmenergebnis bereits auf Bundesebene (sog. Oberzuteilung), Vermeidung von Überhangmandaten; Änderung versch. §§ und Einfügung § 7a Bundeswahlgesetz Bezug: Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 3. Juli 2008 zum Effekt des negativen Stimmgewichts (2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07). |
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Quellen: Bis 15. WP: GESTA – Stand der Gesetzgebung; ab 16. WP: DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge sowie Rechtsportal juris