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Der Entwurf der Bundesregierung eines Europarechtsanpassungs- gesetzes Erneuerbare Energien (17/3629) stößt bei Experten auf ein überwiegend positives Echo. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Björn Klusmann, nannte die Gesetzesvorschläge am Montag, 17. Januar 2011, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) einen "gangbaren Weg“.
Die EU-Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt werden soll, sieht unter anderem vor, dass Deutschland ein elektronisches Register einführt, um die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien nachzuweisen. Außerdem sollen öffentliche Gebäude vom Jahr 2012 an eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung übernehmen, was jährliche Investitionskosten von etwa 176 Millionen Euro verursacht.
Das Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Dr. Anke Tuschek, sprach sich unter anderem dafür aus, den Europaentwurf unverändert umzusetzen und mahnte, dass insbesondere die Informationspflicht der Energiewirtschaft nicht darüber hinausgehen dürfe. Sie forderte, im Gesetz eine Achtwochenfrist für die Bearbeitung der Anschlussbegehren festzuschreiben.
In der Stellungnahme des Bundesverbandes WindEnergie wird dagegen die Formulierung "unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Wochen“ vorgeschlagen, um die Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Herman Albers, der Vertreter des Vereins, sprach sich außerdem für den Ausbau europäischer Offshore-Windenergieanlagen aus.
BEE-Geschäftsführer Klusmann kritisierte, dass es zu viele Ausnahmen für die Sanierung öffentlicher Gebäude gebe. Für ihn reichen die Regelungen noch nicht aus. "Es geht um eine Vorbildfunktion“, sagte Klusmann, doch wolle er auch niemanden überfordern.
Ähnlich äußerte sich auch der Vertreter des Bundesverbandes BioEnergie, Daniel Hölder. Er begrüßte zunächst den Regierungsentwurf und hielt ihn für ein "wichtiges Signal“. Doch auch er gab zu bedenken, dass die Vorschriften für eine "echte Vorbildfunktion“ nicht ausreichten.
Malte Schmidthals vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen forderte, eine Kombination von Nutzung erneuerbarer Energien und der energetischen Sanierung anzustreben. Bei der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude müssten sowohl die praktische Umsetzung als auch die Sichtbarmachung sichergestellt werden.
Seiner Ansicht nach reichen gesetzliche Vorgaben beim Klimaschutz nicht aus. Die Maßnahmen müssten auch kontrolliert werden. Auch mahnte er eine Weiterbildung von Handwerkern und technischen Gebäudenutzern an.
Christian Noll (Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz) sprach sich für eine Kombination von Einsparung und Nutzung erneuerbarer Energien aus. Er schlug vor, dass vor dem Austausch von Heizungsanlagen Sachverständige zu Rate gezogen werden und sagte, jeder Euro sei "besser im deutschen Handwerk investiert, als in der Vergeudung von Energie“.
Kritik von mehreren Fraktionen gab es am Deutschen Städtetag, da der eingeladene Vertreter sich mit Hinweis auf Probleme bei der Deutschen Bahn kurzfristig entschuldigt hatte. (ah)
Jens Lattmann, Deutscher Städtetag
Dr. Anke Tuschek, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BdEW)
Björn Klusmann, Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Daniel Hölder, Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE)
Reinhard Schultz, Biogasrat e.V.
Herman Albers, Bundesverband WindEnergie e.V.
Christian Noll, Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
Malte Schmidthals, Unabhängiges Institut für Umweltfragen
Thorsten Müller, Universität Würzburg