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Wie der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet erfolgreich geführt werden kann, ist nach wie vor umstritten. Das wurde während der Debatte am Donnerstag, 20. Januar 2011, zu einem Antrag der SPD-Fraktion (17/4427) deutlich. Die SPD fordert darin, das Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben. Die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion, halten den Zustand für verfassungswidrig, der dadurch entstanden war, dass der Vollzug des Gesetzes durch Erlass des Bundesinnenministeriums derzeit aufgehoben ist. Mit der Aufhebung des Gesetzes soll dieser "verfassungswidrige" Zustand beseitigt werden.
Dagegen plädierten CDU/CSU- und FDP-Fraktion dafür, die vereinbarte Evaluierungsphase von einem Jahr abzuwarten. Es herrsche Einigkeit in der Feststellung, dass Kinderpornografie ein abscheuliches Verbrechen sei, machte der SPD-Abgeordnete Burghard Lischka deutlich.
Die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehene Sperrung von Internetseiten sei jedoch nur eine Scheinlösung, mit der man sich nicht zufrieden geben dürfe, stellte er fest. "Wir brauchen eine komplexe Strategie im Kampf gegen Verbrechen an Kindern und keine Stoppschilder, die Aktionen suggerieren, aber das Leid nur ein bisschen besser verstecken.“
Bei Tauschbörsen, wo kinderpornografische Bilder vor allem gehandelt würden, brächten diese Sperren gar nichts. Benötigt würden Wege, um ein schnelles und effektives Löschen der Bilder durchsetzen zu können. Eines aber, so Lischka gehe in keinem Fall: "Sie können nicht per Order ein Gesetz aussetzen.“ Das sei verfassungswidrig.
Ansgar Heveling (CDU/CSU) räumte ein gewisses Maß an Hilflosigkeit bei dem Thema ein. Man müsse sich bewusst machen, dass, egal welche Strategie man verfolge, allein während dieser Debatte weiter Kinder missbraucht würden. "Während wir darüber debattieren, ob die Aussetzung des Gesetzes nun verfassungswidrig sei, fahren die Täter mit ihrem schändlichen Treiben fort."
Im Interesse der Kinder sei es auch nicht, über die in der Tat vorhandenen "divergierenden Vorstellungen“ innerhalb der Koalition zu reden. Genauso wenig, wie darauf zu verweisen, dass es die SPD gewesen sei, die vor 18 Monaten das Gesetz verabschiedet habe, das sie jetzt aufheben möchte, sagte Heveling.
Ein solches Aufhebungsgesetz bringe jedoch nichts, befand er. Solange noch keine wirksamen Alternativstrategien erkennbar seien, müsse die Möglichkeit der Sperrung als ultima ratio offen bleiben.
Diese Alternativen gebe es, sagte Halina Wawzyniak (Die Linke). Der Verband der deutschen Internetwirtschaft habe am Dienstag erneut belegt, dass mit einem schnellen und effektiven Vorgehen kinderpornografische Inhalte zügig auch international aus dem Netz gelöscht werden könnten. "Dazu braucht man keine Netzsperren“, sagte Wawzyniak.
Das ständige Werben der "innenpolitischen Hardliner" der CDU/CSU für Netzsperren mache zudem eines deutlich: "Es geht längst nicht mehr um die notwendige Bekämpfung von Kinderpornografie, sondern um die Errichtung einer universalen Sperrinfrastruktur“, sagte die Abgeordnete der Linksfraktion.
Es gebe "gute und neue“ Belege dafür, dass das Prinzip "Löschen statt sperren“ funktioniere, sagte auch der FDP-Abgeordnete Jimmy Schulz. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft habe im Jahr 2010 eine Erfolgsquote von 99,4 Prozent beim Löschen derartiger Dateien gehabt, sagte Schulz. Auch die internationale Zusammenarbeit sei verbessert worden.
Daher sei auch im Koalitionsvertrag eine Jahresfrist festgelegt worden, in der das Löschen der Seiten anzuwenden war und danach evaluiert werden solle. "Das genau tun wir auch“, sagte er. Die sofortige Aufhebung des Gesetzes lehnte er ab. Man könne schließlich kein Gesetz aufheben, bevor die Überprüfungen abgeschlossen seien, sagte Schulz.
Sämtliche Expertenanhörungen zum Thema Netzsperren hätten gezeigt, dass diese untauglich seien, sagte Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Dennoch fordere die Union Stoppschilder, statt an der notwendigen Verbesserung des Löschens zu arbeiten, kritisierte er.
Gebraucht würden "valide Optionen“, internationale Abkommen zur effektiven Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Entfernung seiner Darstellung im Internet, verbesserte technische und personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden sowie eine bessere Zusammenarbeit mit den Beschwerdestellen.
"Bei all diesen drängenden Handlungsoptionen haben Sie nichts getan“, sagte von Notz an die Union gewandt. Das sei ein "totales Armutszeugnis“. (hau)