Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2011 > Thema Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen
Männer und Frauen sollen für die gleiche Arbeit gleich bezahlt werden. © picture-alliance/chromorange
Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern in Deutschland gesetzlich zu verankern. Über den entsprechenden Antrag (17/5038) wird der Bundestag am Donnerstag, 7. April 2011, ab 10.40 Uhr in erster Lesung beraten. Für die Debatte sind 90 Minuten veranschlagt. Die Sozialdemokraten begründen ihren Antrag mit den gravierenden Einkommensunterschieden zwischen den Geschlechtern.
Trotz des Verbots der unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung erhalten Frauen nach Angaben der SPD für die gleiche Arbeit nach wie vor weniger Lohn als Männer.
In Deutschland verharre der Einkommensunterschied seit Mitte der 1990er Jahre bei 23 Prozent. Zudem verlangt die Fraktion von der Regierung einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn.
Nach dem Willen der SPD soll das Gesetz über die Entgeltgleichheit für die gesamte Privatwirtschaft ab einer bestimmten Beschäftigtenanzahl, den öffentlichen Dienst und für Tarifvertragsparteien, die Branchen- oder Firmentarifverträge abschließen, gelten.
Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, den Behörden in regelmäßigen Abständen anonymisierte, geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Entgeltdaten vorzulegen, die dann auf Ungleichbehandlung geprüft werden sollen. Auch die Tarifparteien sollen verpflichtet werden, die Tarifverträge zu überprüfen und gegebenenfalls umzugestalten. (aw)