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Gegenstand der Debatte sind die Abgeltungs- und die Vermögensteuer © Picture-Alliance / Tagesspiegel
Um die Besteuerung von Kapitaleinkünften und Vermögen geht es am Freitag, 25. März 2011, im Deutschen Bundestag. Gegenstand der 75-minütigen Debatte ab 10.15 Uhr sind zwei Anträge der Fraktion Die Linke zur Abgeltung- und zur Vermögensteuer. Während der Antrag zur Abgeltungsteuer danach im Finanzausschuss weiterberaten werden soll, wird über den Antrag zur Vermögensteuer direkt abgestimmt.
Zum einen will Die Linke (17/4878) die pauschale Besteuerung von privaten Einkünften aus Kapitalvermögen abschaffen. Kapitaleinkünfte müssten wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen unterworfen werden, fordern die Abgeordneten.
In der Begründung ihres Antrags heißt es, die abgeltende Besteuerung von Kapitaleinkünften durch einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) sei ein "klarer Verstoß gegen die steuerlicheGleichbehandlung aller Einkunftsarten".
Während private Kapitalerträge pauschal mit diesem Steuerabzug belegt würden, seien Löhne und Gehälter dem mit steigendem Einkommen progressiv ansteigenden Tarifverlauf der Einkommensteuer unterworfen. Diese steuerliche Ungleichbehandlung wirke umso stärker, je höher die Kapitalerträge ausfallen würden.
Durch die Zahlen zum Aufkommen der Abgeltungsteuer sei klar, dass es nicht zur erwarteten Eindämmung der Steuerflucht gekommen sei. Im vergangenen Jahr seien die Einnahmen um 3,7 Milliarden Euro (30 Prozent) auf "bescheidene" 8,7 Milliarden Euro zurückgegangen. Für 2011 würden nur noch Einnahmen von 8,1 Milliarden Euro erwartet.
Der Verweis der Bundesregierung auf das gesunkene Zinsniveau ist für die Linksfraktion nicht überzeugend, "denn erstens sind die Zinsen im zweiten Halbjahr 2010 wieder gestiegen und zweitens gehen niedrige Zinsen mit hohen Wertpapierkursen einher, sodass zumindest ein Teil der zinsbedingten Mindereinnahmen durch Veräußerungsgewinne ausgeglichen werden müsste". Auch zu der mit der Abschlagsregelung erwarteten Steuervereinfachung sei es in der Praxis nicht gekommen.
Zum anderen verfolgt die Fraktion mit einem weiteren Antrag (17/453) das Ziel, die Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder zu erheben. Dazu solle die Summe der privaten Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien- und Sachvermögen festgestellt werden . Davon sollen Kredite abgezogen werden.
Das so ermittelte Nettovermögen einer Person soll bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerfrei bleiben. Das oberhalb von einer Million Euro liegende Vermögen soll nach den Vorstellungen der Fraktion mit fünf Prozent besteuert werden.
Nach Ansicht der Linksfraktion wird die Vermögensverteilung immer ungerechter. Die Konzentration großer Vermögen fördere die Spekulation und überzogene Renditeerwartungen. Aufgrund der hohen Sparneigung der Vermögenden werde die Binnennachfrage geschwächt.
Es sei ein Gebot der Gerechtigkeit und diene der Bewältigung der Krise, die Eigentümer großer Vermögen zur Finanzierung der öffentlichen Hand heranzuziehen, heißt es in dem Antrag.
Die Linksfraktion verweist auf einen Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, wonach das Nettovermögen aller privaten Haushalte in Deutschland zum Jahresbeginn 2007 bei 6,6 Billionen Euro gelegen habe, zehn Prozent mehr als 2002. Im Durchschnitt habe jede Person ein Vermögen von 88.000 Euro.
Der Vermögensanteil des reichsten Zehntel der Bevölkerung sei gegenüber 2002 um 3,2 Prozentpunkte auf 61 Prozent angestiegen. Demgegenüber sei der Anteil der untersten 70 Prozent im gleichen Zeitraum um 1,5 Prozentpunkte auf unter 9 Prozent gesunken.
Die Vermögenskonzentration in Deutschland sei durch die Steuerpolitik der rot-grünen und der Großen Koalition bei Zustimmung der FDP begünstigt worden, beispielsweise durch die mehrmalige Senkung des Spitzensteuersatzes.
Die Linksfraktion weist außerdem darauf hin, dass kein Land bei den vermögensbezogenen Steuern so geringe Einnahmen erziele wie Deutschland. Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) habe der Anteil der vermögensbezogenen Steuern am Bruttoinlandsprodukt 2006 gerade 0,9 Prozent betragen. Das sei weniger als die Hälfte des Durchschnitts der OECD-Länder gewesen, der bei zwei Prozent liege.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Vermögensteuer lässt die Linksfraktion nicht gelten. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil (Aktenzeichen: 2 BvL 37/91) nicht die Vermögensteuer an sich, sondern nur die Art ihrer Erhebung verworfen.
Der ebenfalls angeführte "Halbteilungsgrundsatz", wonach die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten dürfe, soweit die steuerliche Gesamtbelastung in der Nähe der hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand bleibe, sei vom Bundesverfassungsgericht 2006 relativiert worden.
Der federführende Finanzausschuss hat in seiner Beschlussempfehlung (17/4594) mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen dem Bundestag empfohlen, den Antrag abzulehnen. (hle)