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Das Thema Abrüstung steht im Mittelpunkt einer 90-minütigen Debatte im Deutschen Bundestag am Freitag, 8. April 2011, ab 9 Uhr. Gegenstand ist vor allem der von der Bundesregierung vorgelegte Jahresabrüstungsbericht 2010 (17/4620). Darin heißt es unter anderem, das rüstungskontroll- politische Engagement der Bundesregierung habe sich im vergangenen Jahr auf Fortschritte bei Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie von konventionellen Waffen konzentriert.
Die Regierung betont in dem Bericht, Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung seien zentrale Bestandteile des "Neuen Strategischen Konzepts" der Nato, das im November 2010 in Lissabon verabschiedet wurde. Darin sei die Verpflichtung verankert, die Bedingungen für eine nuklearwaffenfreie Welt zu schaffen.
Weiter heißt es im Bericht, 2010 sei durch die Gefahr der Weiterverbreitung von Atomwaffen vor allem durch den Iran und Nordkorea geprägt gewesen. Im Falle des Irans habe sich die Regierung für die Strategie eines Kooperationsangebots, gegebenenfalls verbunden mit Sanktionsandrohungen, eingesetzt.
Entgegen den Auflagen des UN-Sicherheitsrats habe der Iran seine Urananreicherung weiter ausgebaut und den Bau eines Schwerwasserreaktors in Arak fortgesetzt. Besorgniserregend sei dabei, dass der Iran seit Februar 2010 Uran auch bis auf nahezu 20 Prozent angereichert habe.
Im Falle Nordkoreas habe sich das Regime geweigert, "nachweisbare Schritte" zur nuklearen Abrüstung zu unternehmen. Ende November 2010 habe Nordkoreas Regierung eine eigene Urananreicherung bekanntgegeben.
Nach dem Artillerieangriff auf die südkoreanische Insel Yeonpyeong seien die Bedingungen für eine baldige Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche (USA, Russland, China Japan, Südkorea, Nordkorea) nicht gegeben gewesen.
Die Bundesregierung unterstütze weiterhin eine diplomatische Lösung des Nuklearproblems im "regionalen Kontext".
Der Bundestag berät zudem erstmals einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4697), in dem die Fraktion eine Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes fordert. Neben dem Einsatz, der Lagerung, Herstellung und Entwicklung von sowie des Handels mit Antipersonenminen und Streumunition sollte in das Gesetz ausdrücklich auch ein Investitionsverbot aufgenommen werden.
Dieses Verbot solle sich auf alle Investitionen in Unternehmen weltweit beziehen, die in die Herstellung und Entwicklung von Antipersonenminen und Streumunition einbezogen sind.
Die Grünen haben darüber hinaus einen weiteren Antrag angekündigt, in dem es darum geht, die Aufnahme Indiens in die sogenannte "Nuclear Suppliers Group" und eine weitere Erosion des nuklearen Nichtverbreitungsregimes zu verhindern. Die "Nuclear Suppliers Group" besteht aus 45 Kernmaterial-Lieferländern, die zur Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen beitragen wollen.
Abstimmen wird der Bundestag über einen älteren Antrag der Grünen (17/122) mit dem Titel "Deutschland atomwaffenfrei - Bei der Abrüstung der Atomwaffen vorangehen". Der Auswärtige Ausschuss hat bereits empfohlen, den Antrag abzulehnen (17/2213). Nach Ansicht der Grünen soll sich die Bundesregierung unter anderem gegenüber den USA und den Nato-Partnern für ein atomwaffenfreies Deutschland einsetzen.
Ebenfalls zur Abstimmung stehen zwei Anträge der Linksfraktion. Der Auswärtige Ausschuss hat empfohlen, sowohl die Forderung nach einem sofortigen Abzug der Atomwaffen aus Deutschland (17/116, 17/2214) als auch die Forderung nach einer Stärkung der Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages durch atomare Abrüstung (17/886, 17/2215) abzulehnen.
Schließlich soll ein Antrag der SPD-Fraktion zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Impulse für Frieden und Abrüstung zu geben. (vom)