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Öffentliche Anhörung am 09. Mai 2011 zur Gesundheitspolitik
Starke Schmerzmittel, die der Betäubungsmittelverordnung unterliegen, sollen aus der Verpflichtung zum Austausch mit preisgünstigeren Arzneimitteln herausgenommen werden. Das fordert eine von der Deutschen Schmerzliga eingebrachte öffentliche Petition, die der Petitionsausschuss am Montag, 9. Mai 2011, in öffentlicher Sitzung behandelt hat.
Dr. Marianne Koch, Vorsitzende der Deutschen Schmerzliga, machte dabei deutlich, dass die als Folge der zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern geschlossenen Rabattverträge zu verzeichnende Umstellung der Medikamente für Schmerzpatienten für diese mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden wären.
Es sei sehr schwierig, so Koch, für Patienten, die so starke Schmerzmittel erhielten, dass diese der Betäubungsmittelverordnung unterliegen, "die richtige Dosierung zu finden“. Hier müsse der Arzt "sehr sorgfältig und individuell vorgehen“.
Wenn dann das gefunden Medikament durch den Apotheker mit Verweis auf die mit der Krankenkasse des Patienten geschlossenen Rabattverträge durch ein preisgünstigeres mit den gleichen Wirkstoffen ersetzt werde, müsse der Patient im Grunde neu eingestellt werden, sagte Marianne Koch.
"Auch bei gleichem Wirkstoff haben die Medikamente nicht die gleiche Wirkung, wenn sie von verschiedenen Herstellern sind“, so die frühere Filmschauspielerin. Es spiele dabei keine Rolle, ob die Umstellung von Originalpräparaten zu Generika oder auch umgekehrt erfolge. Insofern sei die Petition auch nicht als Forderung nach einer Schutzzone für Originalmedikamente zu verstehen, sagte Koch.
Auf Nachfrage einzelner Abgeordneter, ob nicht die "Aut-Idem-Regelung“, wonach der verschreibende Arzt auf dem Rezept vermerken kann, dass nur das konkret verschriebene Medikament dem Patienten auszuhändigen sei, zu einer Lösung des Problems beitragen könne, verwies sie auf die wirtschaftliche Situation der Ärzte.
Diese seien in dieser Frage "verständlicherweise sehr zurückhaltend“, da zum einen die Kassenärztliche Vereinigung die "Aut-Idem-Quote“ der Praxen überprüfen würde und zudem die Ärzte durch eventuelle Regressforderungen "die Mehrkosten selbst übernehmen müssen“. Die derzeit mögliche Regelung, wonach der Patient ein "Wunschmedikament“ bekommen könne, wenn er dieses selber bezahlt, sei allenfalls etwas "für reiche Leute“, sagte Koch.
Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Stefan Kapferer, sagte auf Nachfrage, eine gesetzliche Regulierung, um die Opioide aus der Austauschpflicht heraus zu nehmen, sei "nicht erforderlich“. Krankenkassen und Apotheker könnten sich auf Ausnahmen verständigen.
Gleichwohl habe der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen unlängst eine derartige Absicht verneint. Angesichts dessen seien offenbar auch die von Marianne Koch angesprochenen Mehrkosten durch Folgebehandlungen nach einer Umstellung "nicht erheblich“, sagte Kapferer.
Die Frage mehrere Abgeordneter, wie hoch die sich durch Rabattverträge ergebenden Einsparungen für die Kassen zu beziffern seien, könne er nicht beantworten, sagte der Staatssekretär und verwies auf "Betriebsgeheimnisse“ der Krankenkassen.
Auf das angesprochene "Regressproblem“ der Ärzte eingehend, sagte Kapferer, dies sei zwar ein Thema, jedoch eines, "das überschätzt wird in der öffentlichen Debatte“. Die Zahl der Ärzte die von der Regressproblematik als Folge von Arzneimittelverordnungen betroffen seien, liege unter einem Prozent.
Wenn es darauf hinausliefe, dass die gesetzlichen Krankenkassen das Problem lösen sollen, sei dies unbefriedigend für die Patienten, urteilte abschließend Marianne Koch. Stattdessen sollte die Bundesregierung die Notwendigkeit für gesetzgeberisches Handeln erkennen und das Problem "mit einem Schlag aus der Welt schaffen“, forderte die Vorsitzende der Deutschen Schmerzliga. (hau)