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Gleiches Rentenrecht in Ost und West fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Einen entsprechenden Antrag (17/5207) wird der Bundestag am Donnerstag, 26. Mai 2011, ab 16.15 Uhr zusammen mit einem Antrag der Linksfraktion (17/4192) abschließend beraten. Für die Debatte sind 45 Minuten vorgesehen, über den Antrag der Linken wird namentlich abgestimmt. Bündnis 90/Die Grünen wollen gleiche rentenrechtliche Regelungen für Versicherte in den alten und neuen Bundesländern herstellen und so "existierende Ungleichbehandlungen“ beseitigen.
Zur Begründung heißt es, mit dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) seien die Anwartschaften der Versicherten in den neuen Bundesländern in das System der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch überführt worden. Dabei sei "im Grundsatz“ ein einheitliches Rentenrecht in den alten und neuen Bundesländern geschaffen worden.
Das RÜG habe allerdings ausdrücklich vorgesehen, dass bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse eine Reihe von rentenrechtlich maßgeblichen Rechengrößen und Verfahrensweisen für die alten und neuen Bundesländer vorgesehen und angewendet werden sollten. Dies habe zu "Unzufriedenheit“ geführt und "die gegenseitigen Vorbehalte“ in Ost und West bestärkt.
Zwei Jahrzehnte nach der Wende hätten die als Übergangsregelungen gedachten rentenrechtlichen Unterschiede immer noch Bestand und würden "ohne Eingriffe des Gesetzgebers“ noch so lange existieren, bis sich die Entgelte und damit die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen haben. Dies, so die Grünen, könne "aus heutiger Sicht noch sehr lange dauern“.
Schwarz-Gelb habe im Koalitionsvertrag vereinbart, noch in dieser Legislatur ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen, sei bislang konkrete Vorschläge aber schuldig geblieben.
Die Fraktion schreibt, aus Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Anfragen zur Schaffung eines einheitlichen Rentensystems könne man erkennen, dass die Bundesregierung "nicht absehen kann, wie lange es noch dauern wird, bis der Anpassungsprozess der Rentensysteme in Ost und West vollzogen ist“ und dass sie "in nächster Zeit keine Lösung präsentieren wird“.
Deshalb fordert die Fraktion, die Regierung solle den aktuellen Rentenwert Ost und die Beitragsbemessungsgrenze Ost auf den aktuellen Rentenwert West und die Beitragsbemessungsgrenze West anheben und die Berechnungsfaktoren für die Hochgewichtung der in Ostdeutschland in der Vergangenheit erworbenen Entegeltpunkte so reduzieren, dass sich die daraus resultierenden Rentenansprüche nicht ändern.
Künftige Entgeltpunkte müssten bundeseinheitlich berechnet werden, auf eine gesonderte Hochwertung der Entgeltpunkte in Ostdeutschland soll nach dem Willen der Grünen verzichtet werden. Sie wollen zudem eine Garantierente einführen, die als Teil der Rentenversicherung für langjährige Versicherte in Ost und West "geringe Rentenansprüche auf ein Mindestniveau aufstockt, das über dem durchschnittlichen Grundsicherungsniveau“ liegt. Die anfallenden Kosten sollen aus Steuernmitteln finanziert werden, schreiben die Abgeordneten.
Auch Die Linke will das Rentenrecht in Ost und West angleichen. Ab 1. Januar 2012 sollte es einen steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlag geben, um bei bis zu diesem Zeitpunkt im Osten erworbenen Rentenanwartschaften den Wertunterschied zwischen den Rentenwerten in Ost und West bis zum Jahr 2016 schrittweise auszugleichen.
Der Zuschlag solle so lange gezahlt werden, bis sich der Unterschied zwischen beiden Rentenwerten im Zuge der Angleichung erübrigt hat. die "Hochwertung der Entgelte im Osten" solle bestehen bleiben, so die Fraktion. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat empfohlen, beide Anträge abzulehnen. (suk)