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Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Erprobung der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (17/5750) ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) am Montag, 6. Juni 2011, deutlich.
Dabei erwies sich Michael Kühn vom Deutschen Geoforschungszentrum als ein Befürworter der Technologie CCS (Carbon Dioxide Capture und Storage), die laut Bundesregierung "eine Perspektive bietet, den Ausstoß von Kohlendioxid aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu verhindern". Auf der "Forschungsskala", so Kühn, sei die Kohlendioxidspeicherung "sicher und verlässlich umsetzbar". Es gebe bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass dies in einem größeren Maßstab nicht funktionieren würde.
Erfahrungen aus dem Forschungsprojekt in Ketzin zeigten laut Geoforscher Kühn, dass mit den existierenden und etablierten Methoden der Überwachung des verpressten Kohlendioxids eine für Mensch und Umwelt dauerhaft sichere Speicherung möglich sei. Dies werde durch die natürliche Existenz von Kohlendioxidlagern untermauert, sagte er. "Wir lernen hier von der Natur, die Kohlendioxid schon über Millionen von Jahren speichert", so Kühn. Auf das Risiko der Grundwasserversalzung eingehend forderte er, jede Speicherstätte individuell zu beurteilen.
Skeptischer zeigte sich da unter anderem der Geologe Ralf Krupp, der die CCS-Technologie als ineffizient bezeichnete und vor Gefahren für das Trinkwasser warnte.
Der Rechtsanwalt Mathias Hellriegel begrüßte den Entwurf, da so eine EU-Richtlinie umgesetzt und zugleich die Sicherstellung von EU-Fördermitteln - unter anderem für das Braunkohlekraftwerksprojekt in Jänschwalde - erreicht werde. Als "überflüssig" bezeichnete er die sogenannte Länderklausel in dem Gesetz. Den Ländern entstünde damit auch kein Vetorecht, welches seiner Ansicht nach "europarechtswidrig" wäre.
Eine "Eins zu Eins-Umsetzung der Richtlinie" mahnte Hellriegel bei der Definition der Langzeitsicherheit an. In der Richtlinie sei die Rede davon, dass es "kein erhebliches Leckage-Risiko" geben dürfe.
Die CCS-Technik habe eine Reihe von Nebenwirkungen, sagte der auch als Gutachter fungierende Ralf Krupp. Sie sei sehr energieintensiv und verzehre somit einen großen Anteil der erzeugten Energie selbst. "Um die gleiche Menge an Energie zu erzeugen brauchen wir dann doppelt so viele Kraftwerke", sagte er.
Die Verdrängung der "salinen Formationsgewässer" durch die Verpressung und die damit verbundene Gefahr für das Trinkwaser sei zudem "keine hypothetische Möglichkeit sondern eine zwingende physikalische Folge".
Auf die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung für das Verfahren verwies der Energieberater Jeffrey Michel. Eine solche Akzeptanz habe jedoch auch der Bundesrat als Voraussetzung für einen "langfristig erfolgreichen Einsatz" eingefordert.
Zudem habe die Ethik-Kommission "Sichere Energieversorgung" die Speicherung als "Sackgasse" eingeordnet. Daher sei der Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/5232 ) zu unterstützen, der ein Verbot der unterirdischen Speicherung fordere, sagte Michel.
Sowohl der WWF Deutschland als auch die Deutsche Umwelthilfe begrüßten grundsätzlich die Idee der Erprobung der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid. Angesichts der Klimaproblematik "können wir es uns nicht leisten, auf eine Technologie zu verzichten, die eventuell zur Kohlendioxidreduktion beitragen kann", sagte Cornelia Ziehm von der Umwelthilfe.
Jedoch müsse es dabei um prozessbedingte Industrieemissionen gehen und nicht um jene von Kohlekraftwerken, sagte sie. Eine solche Gewichtung sehe aber der Regierungsentwurf nicht vor, kritisierte Ziehm.
Auch Regine Günther vom WWF Deutschland bezeichnete es als falsch, "CCS mit Kohle zu verbinden". Zugleich seien die Fragen der Nutzungskonkurrenzen im Untergrund nicht gelöst.
Hier müsse es einen klaren Vorrang für die Speicherung erneuerbarer Energien geben, forderten die Vertreterinnen beider Umweltorganisationen. (hau)