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Hausabfälle sollen in den kommenden Jahren stärker getrennt und anschließend besser recycelt werden. Um dies zu erreichen, will die Bundesregierung unter anderem bundesweit eine neue Wertstofftonne einführen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht vor, den der Bundestag am Freitag, 28. Oktober 2011, mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP angenommen hat. „Wir schaffen mit dem Gesetz ein Abfallwirtschaftsrecht, dass die Grundlage für eine echte Kreislaufwirtschaft bildet“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU). Gegen den Gesetzentwurf stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Entsprechende Entschließungsanträge zum Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/7509) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/7510) lehnte der Bundestag ab.
Im Zentrum der Debatte stand insbesondere die Frage nach der Privatisierung der Abfallentsorgung, für die bisher zumeist die Kommunen zuständig sind. Umweltminister Röttgen sprach von zwei konkurrierenden Aspekten, die der Gesetzentwurf berücksichtigen musste – auf der einen Seite kommunale Daseinsvorsorge, welche die Müllentsorgung garantiere, auf der anderen Seite wirtschaftlicher, privater Wettbewerb.
Der Gesetzentwurf ermögliche es den Kommunen, so der Minister, ihre Abfallentsorgung weiterhin eigenständig zu betreiben: Er überlasse sie aber dort dem Markt, wo die kommunalen Dienstleister nicht selbstständig für eine entsprechende Abfallbeseitigung sorgen könnten.
Horst Meierhofer (FDP) ging noch einen Schritt weiter. Sofern Kommunen keine eigenen Altpapiertonnen anbieten, wäre es "nicht nur für den Verbraucher unverschämt, sondern auch ökologisch irrsinnig", Privaten den Zutritt zum Markt zu verwehren.
„In Wahrheit wollten sie den privaten Firmen die Gewinne aus der Entsorgung und dem Recycling zuschanzen“, hielt Ralph Lenkert (Die Linke) Meierhofer entgegen und kritisierte die anfängliche Fassung des Gesetzentwurfs. Dieser sei noch stärker auf die Privatisierung ausgerichtet gewesen.
Das Gesetz der Regierung habe die „öffentlichen Müllmänner“, gegen Leiharbeiter in privaten Unternehmern ausspielen wollen: Die von der Regierung angesprochenen Preisvorteile für Bürger bei den Müllgebühren seien durch Lohndumping bei den Entsorgern erkauft.
Auch Gerd Bollmann (SPD) plädierte dafür, die Abfallbeseitigung als Aufgabe der Kommunen festzuschreiben. „Eine Entsorgung nach Marktlage auf Kosten der Bürger lehnen wir ab“, fasste er die Haltung seiner Fraktion zusammen. Dem hielt Michael Brand (CDU/CSU) entgegen, dass die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf begrüßt hätten. Es gehe um einen fairen Ausgleich und Rechtssicherheit für alle Beteiligten und nicht um vollständige Privatisierung oder Kommunalisierung - das habe man durch den vorliegenden Kompromiss erreicht.
Bollmann warf er der Regierung darüber hinaus vor, dass ihr in Sachen Recycling nicht der große Wurf gelungen sei, für den sie das Gesetz nun verkaufe. So seien bereits heute im Bundesdurchschnitt die im Gesetzentwurf angestrebten Recyclingquoten erreicht.
Auch Dorothea Steiner (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte, dass das Gesetz nicht den inhaltlichen Anforderungen entspreche, welche die Regierung selbst formuliert habe. So würde der Klimaschutz, der eng mit dem Recycling zusammenhänge, im Gesetzentwurf gar nicht erwähnt. Auch würden keine Kriterien zur Abfallvermeidung oder zur Förderung von langlebigeren Produkten genannt. „Sie stellen keinerlei Anforderungen an das Recycling. Minister Röttgen, Sie machen sich damit unglaubwürdig“, sagte Steiner.
Röttgen hielt dem jedoch entgegen, die Einführung der Wertstofftonne führe dazu, dass in den kommenden Jahren noch einmal sieben Kilogramm mehr an Wert- und Rohstoffen pro Einwohner und Jahr der Wiederverwertung zugeführt würden als bisher. Das Gesetz sei ein wichtiger Baustein für „eine Politik, die Ökonomie und Ökologie nicht mehr als Gegensätze begreift“, sagte er.
In der von der Bundesregierung angestrebten Wertstofftonne sollen neben dem Plastikmüll unter anderem auch Metalle und Elektromüll zur späteren Wiederverwertung gesammelt werden. Um den Zugang zur Entsorgung dieser Tonnen und deren wertvollen Inhalten streiten derzeit Kommunen und private Entsorgungsunternehmen.
Vor allem die privaten Anbieter erhoffen sich Gewinne aus dem recycelbaren Elektromüll. Um einer solchen Privatisierung zu begegnen, haben in einigen Städten und Kommunen, wie zum Beispiel Berlin, die städtischen Entsorger schon vor der jetzigen Verabschiedung des Gesetzes damit begonnen, Wertstofftonnen in Eigeninitiative aufzustellen. (alt)