Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2011 > Schlussdebatte
Zum Abschluss der Haushaltswoche lässt der Bundestag am Freitag, 25. November 2011, die zentralen Entscheidungen für das Haushaltsjahr 2012 noch einmal Revue passieren. Im Anschluss daran wird der Bundestag in dritter Lesung namentlich über das Haushaltsgesetz 2012 abstimmen (17/6600, 17/6602). Dazu liegen eine Beschlussempfehlung (17/7124), Ergänzungen zu den Beschlussempfehlungen (17/7123) und ein Bericht des Haushaltsausschusses vor. Zur Kenntnis genommen werden soll auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/7126) der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2011 bis 2015 (17/6601). Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz liegen von SPD (17/7858) und von der Linksfraktion (17/7859) vor, Entschließungsanträge von der SPD (17/7860), der Linksfraktion (17/7861) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/7863) vor.
Vor der Schlussrunde zum Haushalt muss der Bundestag noch über zwei Einzelpläne befinden, zu denen keine Plenardebatten angesetzt sind. Bei dem einen, der Bundesschuld (Einzelplan 32), handelt es sich um den drittgrößten Ausgabenblock des Gesamtetats.
Ausgaben von 38,32 Milliarden Euro umfasst die Bundesschuld, das sind 1,72 Milliarden Euro weniger als zunächst von der Bundesregierung veranschlagt (40,05 Milliarden Euro). Der Haushaltsausschuss hatte unter anderem die Nettoneuverschuldung von 27,2 Milliarden auf 26,1 Milliarden Euro gekürzt und die Summe der Disagios auf Wertpapiere des Bundes von 2,35 Milliarden auf 1,65 Milliarden Euro reduziert (17/7121). Den Löwenanteil des Etats machen die Zinsen für Bundesanleihen aus, die mit 24,46 Milliarden Euro zu Buche schlagen.
CDU/CSU und FDP haben einen Änderungsantrag (17/7874) zum Einzelplan eingebracht, der vorsieht, den Ansatz für die Zinsen für Bundesanleihen im Einzelplan Bundesschuld um 2,5 Millionen Euro auf 24,46 Milliarden Euro zu senken (17/7875). Dabei handelt es sich um eine Kompensation für die Ausgabenerhöhungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus in zweiter Beratung in den Etats des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums (17/7873).
In zweiter Lesung beschließen muss der Bundestag am 25. November auch den Einzelplan 60 zur Allgemeinen Finanzverwaltung. Er umfasst Ausgaben von 13,27 Milliarden Euro gegenüber 12,56 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Die Haushälter hatten in den Beratungen 734,47 Millionen Euro draufgesattelt und zugleich 23,65 Millionen Euro gestrichen.
Interessanter als die Ausgaben sind bei diesem Einzelplan die Einnahmen, denn sie umfassen die Steuereinnahmen des Bundes. Die Einnahmen des Einzelplans sind mit 263,86 Milliarden Euro veranschlagt im Vergleich zu 260,58 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Davon entfallen 1,84 Milliarden Euro auf projektierte Steuermehreinnahmen und 363.000 Euro auf Münzeinnahmen.
Um 6,97 Milliarden Euro hat der Haushaltsausschuss die Gesamteinnahmen dieses Einzelplans aufgestockt, während er das Ausgabevolumen zugleich um 4,49 Milliarden Euro kürzte, sodass unter dem Strich ein Plus von 2,48 Milliarden Euro bleibt (17/7122).
Unter anderen werden Lohnsteuereinnahmen von 62,18 Milliarden Euro erwartet, verglichen mit 60,61 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge wird mit 3,67 Milliarden Euro angesetzt. In der Regierungsvorlage waren es noch 3,73 Milliarden Euro gewesen. Zum Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung liegen Änderungsanträge der SPD (17/7839) sowie der Linksfraktion (17/7840, 17/7841) vor. (vom)