Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2011 > Finanzrahmen der EU 2014–2020
Nicht mehr ausgeben, sondern effektiver wirtschaften – das ist die zentrale Botschaft eines Antrags der Koalitionsfraktionen (17/7767) zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2014 bis 2020, den der Bundestag am Donnerstag, 24. November 2011, in erster Lesung berät. Der bisherige Finanzrahmen der EU läuft 2013 aus. Im Haushaltsrahmen ab 2014 liege die Chance zu einer "Reform für besser fokussierte Politiken und effizientere Strukturen mit einem weitgehend konstanten Budget", heißt es in der Vorlage. Es müsse sichergestellt werden, dass keinem Mitgliedstaat eine – gemessen an seinem relativen Wohlstand – überhöhte Haushaltsbelastung auferlegt werde. Die Aussprache beginnt voraussichtlich um 16.15 Uhr und soll 45 Minuten dauern.
Die Europäische Kommission hat im Juni dieses Jahres ihre Vorschläge für den nächsten Finanzrahmen vorgelegt. Diese sehen unter anderem vor, die Ausgaben der Europäischen Union im Zeitraum von 2014 bis 2020 um fünf Prozent auf 972,2 Milliarden Euro zu erhöhen. Deutschland wird dazu voraussichtlich rund 20 Prozent beitragen.
Die Europäische Kommission setzt in ihren Vorschlägen vor allem auf neue Eigenmittel: Einnahmen aus einer neuen Finanztransaktionssteuer und einer modernisierten Mehrwertsteuer. Dagegen sollen die Direktbeiträge der Mitgliedstaaten sinken. Größte Ausgabenposten bleiben die Hilfen für ärmere Regionen und die Agrarpolitik.
Bei den nun laufenden Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen müssten neben Subsidiarität und europäischem Mehrwert auch die europäische Solidarität und die "Europa 2020"-Strategie Richtschnur sein, fordern CDU/CSU und FDP in ihrem Antrag. Das Wachstum der Ausgaben der EU müsse – analog zu den Konsolidierungserfordernissen bei den nationalen Haushalten – auf ein Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens (EU-BNE) begrenzt werden.
Die Einführung einer europäischen Steuer lehnen die Abgeordneten ab. "Die Europäische Union hat kein Finanzierungsproblem", betonen sie. Im Gegenteil: Die an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten orientierten BNE-Eigenmittel sicherten die Finanzierung der EU "mit der erforderlichen Flexibilität". Eine EU-Steuer oder die Beteiligung der EU an nationalen Steuern würde weder die Nettozahlerdebatte beenden noch die Ansprüche an ein "gerechtes, einfaches, sicheres, sparsames und nachhaltiges Finanzierungssystem" erfüllen.
Des Weiteren sprechen sich die Abgeordneten gegen die Etablierung weiterer Nebenhaushalte außerhalb des EU-Haushalts aus und fordern eine lückenlose Offenlegung und Kontrolle der EU-Ausgaben, eine Effizienz- und Erfolgskontrolle der europäischen Agenturen und sonstiger Verwaltungsstellen sowie die Achtung des Subsidiaritätsprinzips.
Außerdem sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen Zukunftsbereiche gestärkt werden: Es gelte, für die wichtigen Fragestellungen des 21. Jahrhunderts – etwa auf den Gebieten Beschäftigung, Forschung, Entwicklung und Innovation, Klimawandel, Energie, Bildung sowie Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung – tragfähige Antworten zu finden. Zudem müsse das "notorisch unterfinanzierte auswärtige Handeln der EU" angemessen ausgestattet werden. Weiterer Investitionsbedarf bestehte im Bereich der grenzüberschreitenden Infrastruktur.
Gegenstand der Beratung ist auch ein Antrag der SPD mit dem titel "Für einen progressiven europäischen Haushalt - der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014-2020" (17/7808), der ebenfalls im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union weiterberaten werden soll. (tyh)