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Die von der Bundesregierung in der vorangegangenen Kabinettssitzung beschlossene Forschungsagenda für den demografischen Wandel "Alter hat Zukunft" stand im Mittelpunkt der Regierungsbefragung am Mittwoch, 30. November 2011. Der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Forschung, Thomas Rachel (CDU), stellte zu Beginn der insgesamt 35-minütigen Befragung die Eckpunkte der Agenda vor. Rachel bezeichnete die Agenda als "einen Meilenstein" auf dem Weg zur Vollendung der Demografie-Strategie, die die Regierung voraussichtlich im Frühjahr 2012 vorstellen wolle.
Die jetzt beschlossene Forschungsagenda habe die Aufgabe nun zunächst die Aktivitäten in diesem Bereich in den einzelnen Ressorts zu bündeln. "Ziel ist, durch Erforschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen die Teilhabe im Alter zu verbessern und bislang ungenutzte Potenziale besser zu nutzen", erklärte der CDU-Politiker.
Insgesamt sechs Felder wolle die Bundesregierung im Rahmen ihrer zunächst auf fünf Jahre begrenzten Agenda wissenschaftlichen erforschen lassen: Mobilität, Kommunikation, längere Beschäftigung, altersgerechtes Wohnen, Gesundheitsversorgung und Pflege sowie gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe.
Thematische Schwerpunkte im Bereich der Gesundheits- und Pflegeversorgung seien vor allem die Erforschung demenzieller Erkrankungen, aber auch die Themen Pflege und Entlastung von Pflegenden, erläuterte Rachel. Im Bereich altersgerechtes Wohnen werde es außerdem um Konzepte für die notwendigen Anpassungen des öffentlichen Personennahverkehrs und der Verkehrsinfrastruktur an die Herausforderungen des demografischen Wandels gehen, so der Staatssekretär im Forschungsministerium.
Mit der Agenda wolle die Bundesregierung Impulse für eine "Gesellschaft des längeren Lebens" geben. Jährlich 84 Millionen Euro, und damit insgesamt 415 Millionen Euro für den gesamten Zeitraum von fünf Jahren, sollen dafür nach dem Willen der Bundesregierung aus dem Etat Bildung und Forschung bereitgestellt werden, so Rachel.
Die Fragen der Abgeordneten betrafen sehr unterschiedliche Aspekte der Agenda: So zweifelte etwa Dr. Petra Sitte (Die Linke), ob die geplante technologische Forschung im Bereich der Pflege ihr Ziel angesichts realer Probleme wie des Pflegenotstands nicht verfehlten."Wäre es nicht notwendig, soziale Innovationen zu erforschen", wollte die Abgeordnete der Linksfraktion wissen.
Rachel unterstrich daraufhin, die Bundesregierung habe durchaus im Blick, dass technische Assistenzsysteme nur eine Hilfe in der Pflege sein könnten. Soziale Aspekte würden nicht vernachlässigt, sagte Rachel und verwies auf die Projekte der Pflegeforschung an den Fachhochschulen.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) interessierte hingegen, wie es zusammenpassen könne, dass die Bundesregierung auf der einen Seite mit der Agenda altersgerechtes Wohnen erforschen wolle, auf der anderen Seite bestehende Programme zum Wohnen im Alter beende. "Fördern ja, gutlaufende Projekte einstellen – da besteht doch ein Widerspruch?"
Den konnte CDU-Politiker Rachel nicht erkennen: "Wir fördern zum Beispiel in einem Projekt mitalternde Wohnungen. Wir werden aber in Zukunft noch weit mehr brauchen als jetzt." Er umriss die Änderungen mit drei Stichworten: "Technische Assistenzsysteme, bautechnisch veränderte Wohnungen und besondere Dienstleistungskonzepte."
Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich zudem, welches Ressort für den Bereich Pflegeforschung zuständig sein werde. „Oder wie soll es ressortübergreifend gelöst werden", fragte die Abgeordnete. Rachel verwies als Antwort auf schon laufende oder geplante Projekte in den einzelnen Ressorts wie etwa ein Modellprojekt zur Pflege beim Gesundheitsministerium oder zur Demenz im Familienministerium, die auch weiterhin im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Ministeriums bleiben würden.
Ewa Klamt (CDU/CSU) interessierte sich schließlich dafür, wer überhaupt antragsberechtigt sei. Rachel betonte daraufhin, die Agenda sei eigentlich kein Forschungsprogramm. Sie soll stattdessen alles ressortübergreifende Handeln zusammenführen.
Grundsätzlich seien jedoch bei den einzelnen Forschungsprogrammen natürlich Hochschulen, Vertreter von Wissenschaft und Forschung sowie auch Unternehmen antragsberechtigt. "Außerdem können sich auch karitative Einrichtungen wie etwa die Diakonie und die Caritas beteiligen", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär. (sas)