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Bauern, Förster und Gärtner sollen in eine Sozialversicherung einzahlen. Für die Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/7916) vor, der am Donnerstag, 9. Februar 2012, ab 9 Uhr debattiert wird. Ziel ist es, einen Bundesträger als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts zu schaffen. Der Debatte, für die 90 Minuten vorgesehen sind, liegt ein Regierungsbericht (17/8495) zugrunde. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat eine Beschlussempfehlung (17/8616) vorgelegt, über die der Bundestag ebenso abstimmt wie über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8619), in dem gefordert wird Höchstgrenzen für die Beitragsmaßstäbe und Bruttobeiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung festzulegen.
Der neue bundeseinheitliche Träger soll künftig für die Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung der Branche zuständig sein und den Titel „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ tragen. Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sollen in den neuen Bundesträger eingegliedert werden.
Im Vorfeld der Debatte hatte bereits eine öffentliche Anhörung zur LSV-Neuordnung durch die Ausschüsse für Arbeit und Soziales und Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stattgefunden. Die Experten waren sich weitgehend einig darin, dass aufgrund der stetig abnehmenden Zahl der aktiv Versicherten die Konzentration der Organisationsstrukturen der LSV notwendig ist.
Außerdem werde mit der Errichtung eines Bundesträgers der Widerspruch aufgelöst, dass der Bund die LSV in erheblichem Umfang mitfinanziert, er aber aufgrund der Länderzuständigkeit in der Rechtsaufsicht nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten auf die landesunmittelbaren Träger habe. Zum Vorteil Vieler würden schließlich durch die Schaffung eines Bundesträgers bestehende regionale Beitragsunterschiede zwischen vergleichbaren Betrieben verkleinert und bis 2018 beendet.
Sorge bereitete einem Sachverständigen, dass die Interessen der Versicherten im deutschen Gartenbau nicht entsprechend ihrer hohen Zahl in den künftig zu besetzenden Gremien des Bundesträgers gewahrt werden. Er plädierte dafür, die Zahl der Mitglieder für den geplanten sogenannten Errichtungsausschuss von 18 auf 27 zu erhöhen, um eine gerechtere Vertretung zu gewährleisten.
Auch die geplante Neuordnung der LSV-Organisation stand in der Kritik. Auf die in der Landwirtschaft tätigen Frauen nehme der Entwurf keine Rücksicht im Sinne der Durchsetzung des Gleichstellungsgebotes. Die Frauen sollen angemessen an den Führungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Auch der Bundesrechnungshof monierte, dass es der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bislang nicht gelungen sei, ihre Verwaltungskosten entsprechend dem Rückgang an Versicherten und Beiträgen anzupassen. Insofern sei die Neustrukturierung ein erster wichtiger Schritt, aber es gebe im Gesetzentwurf weder zusätzliche Einsparziele noch Vorgaben zu Personalzielgrößen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 8. Februar mit den Stimmen von Union, SPD und FDP empfohlen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Die Koalitionsfraktionen betonten, mit den vorgenommenen Änderungen sei man den besonderen Bedürfnissen des Gartenbaus und der Forstwirtschaft noch einmal entgegengekommen, indem zum Beispiel der Fortbestand der Beiräte gesichert werde.
Die SPD-Fraktion hob hervor, dass durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus einem „mäßigen Regierungsentwurf“ ein „richtig guter“ Entwurf geworden sei. Zwar wäre man in einigen Punkten noch weitergegangen und habe deshalb einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt. Aber das Vorhaben sei insgesamt der „richtige Schritt in die richtige Richtung“. (eis/che)