Wohn- und Heizungskosten bei Hartz-IV-Beziehern

Heizung mit Thermostat

Mindeststandards bei der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/7847). Der Antrag ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) am Montag, 7. Mai 2012. Die Sitzung beginnt um 14.15 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eine Stunde.

Linke fordert bedarfsdeckende Pauschalen

Die Abgeordneten kritisieren, dass die Länder die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigen können, festzulegen, in welcher Höhe die Kosten für Unterkunft in ihrem Gebiet angemessen sind oder monatlich Pauschalen zu bestimmen. Die Fraktion hält solche Pauschalen schon aus rechtlichen Gründen für nicht umsetzbar.

Um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen, müssten die Pauschalen so hoch angesetzt werden, dass sie in jedem Fall den Bedarf decken. Niemand dürfe gezwungen werden, Teile seines Hartz-IV-Regelsatzes für die Unterkunft zu verwenden, so die Fraktion. Sie spricht sich ebenfalls gegen Zwangsumzüge im ersten Jahr des Hartz-IV-Bezugs aus. (vom)

Zeit: Montag, 7. Mai 2012, 14.15 bis 15.15 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Anhörungssaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail:  arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.