Rechte von Leistungsbeziehern im Urteil von Experten

Buch über Sozialrecht

Bündnis 90/Die Grünen wollen die Rechtsposition der Nutzer von sozialen Leistungen stärken. Sie haben die Bundesregierung in einem Antrag (17/7032) aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und damit auch die Effizienz des sozialen Rechtsstaates zu steigern. Der Antrag steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) am Montag, 21. Mai 2012. Sie beginnt um14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden.

"Beratungsanspruch stärken"

Die Grünen verlangen, dass der Beratungsanspruch gegenüber den Institutionen, die Sozialleistungen auszahlen, gestärkt wird. Ziel sei eine neutrale, trägerunabhängige Beratungsinstanz. Auch solle der Zugang zu Sozialleistungen durch barrierefreie Informationsmöglichkeiten erleichtert werden.

Ebenso tritt die Fraktion dafür ein, einen Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Hilfeplans zu schaffen, wobei die Teilhaberechte der Nutzer in den Mittelpunkt rücken sollten.

"Prozesskostenhilfe nicht einschränken"

Die Sozialgerichtsbarkeit müsse als eigenständiger Gerichtszweig erhalten bleiben. Klagen vor Sozialgerichten sollen weiterhin kostenfrei sein, die Prozesskostenhilfe dürfe nicht eingeschränkt werden.

Zur Begründung heißt es, eine restriktive Rechtsumsetzung und mangelnde Kooperation der Sozialleistungsträger verhindere es, dass Nutzer soziale Leistungen nach ihren Bedürfnissen in Anspruch nehmen können. (vom)

Zeit: Montag, 21. Mai 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail:  arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.