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Der Bezug des Elterngeldes soll vereinfacht werden. Ein vom Bundesrat zu diesem Zweck vorgelegter Gesetzentwurf (17/1221) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) erörtern sechs Sachverständige die Fragen der Ausschussmitglieder am Montag, 7. Mai 2012, im Sitzungssaal 2200 im Paul-Löbe-Haus in Berlin. Die Anhörung beginnt um 10.30 Uhr und dauert voraussichtlich bis 13 Uhr.
Aus Sicht der Länderkammer belaste die derzeit praktizierte "aufwändige" Einkommensermittlung die Verwaltungen der Bundesländer "in unvertretbar hohem Maße". Dies führe zu Wartezeiten, die so lang seien, dass sie die Zielsetzung der Leistung in Frage stellen. Ohne eine grundlegende Vereinfachung, so begründet der Bundesrat seinen Vorstoß, könnten die durchschnittlichen Laufzeiten nicht unter einem Monat gehalten werden.
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Einkommensermittlung durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben zu erleichtern. Pauschale Abgabensätze und eine fiktive Nettoberechnung der Steuern würde die aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu bewertenden Positionen deutlich verringern, heißt es in dem Entwurf. Die Neuregelung sieht im Kern vor, aus jeder Lohn- und Gehaltsbescheinigung als einzigen Wert das laufende lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen zu entnehmen, aus dem EDV-gesteuert ein fiktives Nettoeinkommen berechnet wird.
Darüber hinaus soll die Neuregelung eine "Schwachstelle" der bisherigen Regelung beseitigen. Bisher könne ein Elternteil sein Elterngeld dadurch beeinflussen, dass er rechtzeitig einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lässt.
Weniger gut informierte Antragsteller, die dies nicht wissen, würden weniger Elterngeld beziehen, argumentiert der Bundesrat. Durch die fiktive Nettoberechnung würden sich Freibeträge nicht mehr auf das Elterngeld auswirken und eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, heißt es in dem Entwurf. (che/eis)
Zeit: Montag, 07. Mai 2012, 10.30 bis 13.00 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Saal 2.200
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reispassnummer anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.