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Europa/Antrag - 28.03.2012
Berlin: (hib/AS) Für die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) muss der Bundestag einer Änderung der Europäischen Verträge zustimmen. Mit dem Gesetzentwurf (17/9047), der am Donnerstag im Plenum debattiert wird, erfolgt die Zustimmung zur Änderung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). CDU/CSU und FDP legten dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Er sieht vor, dass die EU-Verträge dahingehend geändert werden, dass alle Euro-Länder einen Stabilitätsmechanismus einrichten dürfen. Der ESM soll aktiviert werden, wenn die Stabilität des Währungsgebietes in Gefahr ist. „Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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