SPD-Fraktion: Rüstungsexporte restriktiver handhaben

Wirtschaft und Technologie/Antrag - 10.04.2012

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich künftig streng an die eigenen Rüstungsexportrichtlinien, dass Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung und das Kriegswaffenkontrollgesetz halten und dementsprechend eine restriktive Genehmigungspraxis anwenden, verlangt die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9188). Es dürften auch keine Lizenzen zur Waffenproduktion an Drittstaaten vergeben werden, die den Endverbleib nicht zweifelsfrei sicherstellen könnten. Außerdem fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, den Rüstungsexportbericht in Zukunft spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu veröffentlichen.

Die SPD-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, verschiedene Rüstungsexportentscheidungen hätten gezeigt, „dass es derzeit an angemessenen parlamentarischen Beteiligungsrechten und an einer Transparenz fehlt, die der Bedeutung und Brisanz solcher Entscheidungen angemessen wäre“. So sei der Rüstungsexportbericht 2010 erst zwei Jahre später vorgelegt worden. Die offenbar beabsichtigte Lieferung von 270 Kampfpanzern des Typs Leopard 2A7+ an Saudi-Arabien hält die SPD-Fraktion für einen Verstoß gegen die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, die solche Lieferungen in Spannungsgebiete untersagen würden.

Mit Blick auf Europa schreibt die SPD-Fraktion: „Auch andere Rüstungsexportentscheidungen belegen die Notwendigkeit einer zeitnahen kritischen politischen Gesamtbewertung. Dies gilt beispielsweise auch für umfangreiche Lieferungen von Kriegsgeräten an europäische Krisenstaaten, die angesichts der Verschuldungssituation hochproblematisch sind.“

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